(§D): Bei blockierten Kreuzungen droht Bußgeld

Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, riskiert er laut ADAC nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch für mögliche Unfallschäden. Das gilt auch für Kreisverkehre und Kreuzungen ohne Ampelschaltung. Geregelt ist das korrekte Verhalten in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ist bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich stockt, ist ein „Hängenbleiben“ in der Kreuzung unerwartet und somit straffrei. (ampnet/nic)

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