§D: H-Zulassungen steigen stetig

Ein Thema, das auch unsere kleine Szene mehr und mehr betrifft: Die Zulassungszahlen von Pkw mit H-Kennzeichen steigen in Deutschland stetig. Dieses Jahr stiegen sie erstmals über eine halbe Million, das geht aus einer Auswertung des VDA und BBE Automotive auf Grundlage von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hervor. Zum 1. Januar verzeichnete das KBA 525.968 Pkw mit Oldtimer-Zulassung. Im Vorjahr waren es noch 474.516 Pkw. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen insgesamt, also auch Motorräder und Nutzfahrzeuge, stiegen ebenfalls um elf Prozent auf 595.046 Einheiten.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller betonte, der Verband werde sich weiter „mit Nachdruck dafür einsetzten, dass Oldtimer ohne Einschränkung auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen”. Am Pkw-Gesamtbestand beträgt ihr Anteil rund ein Prozent und sie weisen meist eine geringe Jahreslaufleistung auf.

Die Rangliste führt weiterhin der VW Käfer an. 39.758 Käfer mit H-Kennzeichen waren bis Ende 2019 auf deutschen Straßen unterwegs. Den zweiten Rang nimmt weiterhin der Mercedes-Benz W123 mit nunmehr 21.929 Fahrzeugen ein. Auf Platz drei folgt der Mercedes-Benz R107. Auf den weiteren Plätzen stehen der 911 (Platz vier), Mercedes-Benz W124 (Platz fünf) und der Mercedes-Benz Strich 8 (Platz sechs). Platz sieben nimmt mit den Modellen T3 und T4 erneut Volkswagen-Nutzfahrzeuge ein, gefolgt vom BMW 3er auf Platz acht.

Die Top-10-Modelle machen bereits 30 Prozent des H-Kennzeichen Bestandes in Deutschland aus. Bei den Marken liegt Mercedes-Benz auf Platz eins (127.112). Danach folgen Volkswagen mit 101.197 Pkw mit H-Kennzeichen, Porsche (34.975), BMW (25.831) und Opel mit 24.069 Pkw. Auf die Top-5-Marken entfallen daher 60 Prozent des Bestandes.

Insgesamt tragen mehr als zwei von drei Autos mit H-Kennzeichen die Marke eines deutschen Herstellers (353.369 Einheiten). Danach folgen Oldtimer aus den USA (8,3 Prozent), England (8,1 Prozent) und Italien (knapp sieben Prozent Anteil, 35.698 Einheiten).

Das H-Kennzeichen wurde 1997 eingeführt, um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut in der Bundesrepublik zu schützen. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist ein Mindestfahrzeugalter von 30 Jahren. Außerdem muss das Fahrzeug seit der Auslieferung weitgehend unverändert sein und einen guten Pflege- und Erhaltungszustand vorweisen. (ampnet/deg)

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