(§D) Steuerermäßigung für Erdgas verlängert

Erdgas ist eher selten in unseren Toyota-Offroadern – bei Gasumbauten geht es vor allem um Flüssiggas, also LPG. Jedoch: Der ermäßigte Steuersatz für das so genannte Autogas wird 2019 gestrichen.

Beim Erdgas hat sich hingegen etwas getan: Das Bundeskabinett hat heute die Steuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bis Ende 2026 verlängert. Die bisherige Regelung für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) ist zunächst bis 2018 befristet gewesen. 

Das ist um großen und ganzen reichlich unverständlich: Erdgas-Umbauten sind deutlich aufwändiger, kostspieliger und deutlich wartungsintensiver, mit Erdgas-Fahrzeugen darf man vielfach nicht in Tiefgaragen und Erdgas-Tankstellen sind Deutschland- und vor allem Europaweit gegenüber LPG deutlich in der Minderheit.

Derzeit liegt der Anteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz nach Angaben der von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) koordinierten Intitiative Erdgasmobilität lediglich bei etwa 0,35 Prozent. Neben den niedrigen Preisen für Diesel und Benzin habe die Ungewissheit über die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung in den vergangenen zwei Jahren zu einem Rückgang des Erdgasauto-Absatzes und der Erdgas-Tankstellen geführt, heißt es dort.

Das angestrebte Ziel der Bundesregierung ist hingegen, den Erdgas- und Biomethananteil bis 2020 auf vier Prozent zu steigern. Die EU-Richtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verlangt darüber hinaus den Aufbau einer Mindestinfrastruktur für CNG und LNG bis 2020 bzw. 2025 in allen Mitgliedstaaten der EU.

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