Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bleiben auch künftig von Fahrverboten verschont. Das bestätigte nun die Bundesregierung in einem Schreiben vom 27. September 2019:
“Bei Beschränkungen des Straßenverkehrs, die im Rahmen von Umweltzonen nach der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) festgesetzt worden sind, sind Oldtimer nach Anhang 3 Nr. 10 der Verordnung generell von Verkehrsverboten ausgenommen. Die Bundesregierung plant keine Änderung dieser Rechtslage.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12897
19. Wahlperiode 02.09.2019″
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