(§D) Verkehrsregelung durch Wechselzeichenanlagen

Schilderbrücken auf Autobahnen regeln diverses, und das mit wechselnden Anzeigen. Die Anzeige wird dabei entweder über Leitzentralen oder durch Sensoren auch automatisch gesteuert.

Im Endeffekt ist es einfach: Was die Brücken anzeigen, das gilt. Was aber, wenn die Anzeige plötzlich wechselt?

Hier nochmal alles Wissenswerte im Überblick:

– Die angezeigte Geschwindigkeit muss ab der Schilderbrücke eingehalten werden.
– Wird die Anzeige ausgeschaltet, gibt es logischerweise kein Limit durch die Anlage, jedoch weiterhin natürlich durch die gegebenenfalls fest aufgestellten Verkehrszeichen, die man deshalb im Hinterkopf behalten sollte. Zeigt die Wechselzeichenanlage das Zeichen 282 “Freie Fahrt”, ist damit natürlich alles aufgehoben.
– Vor Schilderbrücken ist entweder durch Zusatzbeschilderung die Länge der Streckenbeschränkung oder das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit per Verkehrszeichen angegeben.
– Ändert sich die Anzeige auf der Schilderbrücke (z.B. während einer Fahrtunterbrechung auf einem Parkplatz), wird dem Autofahrer “zugemutet”, seine Geschwindigkeit der des Hauptverkehrs bis zur nächsten Schilderbrücke anzupassen. So jedenfalls hat das Bayerische Oberlandesgericht im Jahr 1998 in einem Fall entschieden.
– Die Vorgaben der Brücken gelten prinzipiell nur für die Fahrspur, über der sie angezeigt werden.

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