Frontschutzbügel wieder erlaubt!?!?
Frontschutzbügel wieder erlaubt!?!?
Ich hab heute morgen so in der 4Wheel-fun geblättert, als mir dieser Artikel ins Auge stach:
Zitat:
Wieder erlaubt
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig.
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Gruß
Oli
Zitat:
Wieder erlaubt
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig.
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
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Oli
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- Schmotzhand
- Beiträge: 1418
- Registriert: Fr 26. Mai 2006, 16:15
- Wohnort: Nordschwarzwald
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Au prima, das erspart mir Arbeit.
Gibts da einen Hinweiß wer das gesagt hat, oder wo es nachzulesen ist (außer in der 4 Weehl-Fun)?
Wenn ich nämlich zu meinem Tüver geh und sag, das hab ich aus der Zeitung...dann schmeißt der mich wiedermal raus
Gibts da einen Hinweiß wer das gesagt hat, oder wo es nachzulesen ist (außer in der 4 Weehl-Fun)?
Wenn ich nämlich zu meinem Tüver geh und sag, das hab ich aus der Zeitung...dann schmeißt der mich wiedermal raus
Das mürrische Gemotze eines Schwaben ist grundsätzlich als freundlich gemeinte, konstruktive Kritik zu verstehen.
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Hi Schmotzi!
Die 4WF bezieht sich auf ein Rundschreiben vom TÜV Nord!
Auf der Homepage vom Tüv-Nord habe ich allerdings nichts gefunden!!
Die 4WF bezieht sich auf ein Rundschreiben vom TÜV Nord!
Auf der Homepage vom Tüv-Nord habe ich allerdings nichts gefunden!!
Gruß
Oli
!!!Too Old To Die Young!!! ;)
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BlackDoKa hat geschrieben:Hi Schmotzi!
Die 4WF bezieht sich auf ein Rundschreiben vom TÜV Nord!
Auf der Homepage vom Tüv-Nord habe ich allerdings nichts gefunden!!
Hallo Oli,
was auch kein Wunder ist - schliesslich:
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Und wenn es auf der Internetseite zu finden wäre, dann kämen ja viel zuviele Leute auf die Idee...
Daher denke ich mal: fragen hilft hier als einziges weiter. Allerdings bei mehr als einem TÜVi, oder mal den Verein anschreiben und expliziet nachfragen.
"I hope you can only ever imagine how horrible it is to never return to the life that you love." PK-Officer Aeryn Sun
A house without a dog is clean, quiet and tidy - but it is not a home! unknown
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Hallo Bügelfans,
befinden sich keine Händler im Forum die genaueres zum Thema sagen können?
Sind denn nun auch Windenstoßstangen mit Bügel wieder zulässig oder nicht, bzw. welcher Fachbetrieb trägt diese -nach den nun gültigen Bestimmungen auch ein?
Ich würde mit gerne ein "komplette" TJM- oder ARB-Stoßstange an den LUX schrauben bei der Menge an Schwarzwild auf den Straßen rund um Augsburg.
befinden sich keine Händler im Forum die genaueres zum Thema sagen können?
Sind denn nun auch Windenstoßstangen mit Bügel wieder zulässig oder nicht, bzw. welcher Fachbetrieb trägt diese -nach den nun gültigen Bestimmungen auch ein?
Ich würde mit gerne ein "komplette" TJM- oder ARB-Stoßstange an den LUX schrauben bei der Menge an Schwarzwild auf den Straßen rund um Augsburg.
Keep on Cruisin
Grizzly
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Grizzly hat geschrieben:Hallo Bügelfans,
befinden sich keine Händler im Forum die genaueres zum Thema sagen können?
Sind denn nun auch Windenstoßstangen mit Bügel wieder zulässig oder nicht, bzw. welcher Fachbetrieb trägt diese -nach den nun gültigen Bestimmungen auch ein?
Ich würde mit gerne ein "komplette" TJM- oder ARB-Stoßstange an den LUX schrauben bei der Menge an Schwarzwild auf den Straßen rund um Augsburg.
Ist die ARB denn nicht aus Alu oder truegt mich da meine Erinnerung?
Wenn ja gaeb' das dann doch nur 'ne Sauerei ...
:methusalem: Starrachsen rulez!
Saluti bestiali
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Re: Frontschutzbügel wieder erlaubt!?!?
BlackDoKa hat geschrieben:Ich hab heute morgen so in der 4Wheel-fun geblättert, als mir dieser Artikel ins Auge stach:
Zitat:
Wieder erlaubt
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig.
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Gruß
Oli
Hmmm ... kannst Du denn eventuell mal den Artikel einscannen?
Andere Idee ... in der Redaktion anrufen und fragen ob man eine Kopie dieser Mitteilung haben koennte ...
:methusalem: Starrachsen rulez!
Saluti bestiali
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den Artikel könnt ich einscannen und per mail schicken!
In der redaktion kann jeder selbst anrufen, oder ne mail schicken der eine Kopie möchte!
Gruß
Oli
In der redaktion kann jeder selbst anrufen, oder ne mail schicken der eine Kopie möchte!
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Oli
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Oli
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BlackDoKa hat geschrieben:den Artikel könnt ich einscannen und per mail schicken!
In der redaktion kann jeder selbst anrufen, oder ne mail schicken der eine Kopie möchte!
Gruß
Oli
Mach ich gerne.
Hast Du mal irgend'ne URL oder Mailaddy fuer mich?
Weisst Du, hier unten im Sueden gibt's solche "Spezial"Zeitschriften aus dem Ausland nicht so einfach ...
:methusalem: Starrachsen rulez!
Saluti bestiali
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