Neues zum Fahrverbot
Neues zum Fahrverbot
Hallo,
komme gerade von einer Veranstaltung der HwK Stuttgart zurück.
Die Wahrheit über Feinstaub. U.a. Referent Dr. Ulrich Reuter Amt für Umweltschutz Stuttgart. Nachfolgendes gilt für Stuttgart und ganz B-W.
Im Wortlaut.
Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist.
2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient. (Handwerkerfahrzeug)
2. Spezialfahrzeuge. (Aufbauten Kran ähnlich)
komme gerade von einer Veranstaltung der HwK Stuttgart zurück.
Die Wahrheit über Feinstaub. U.a. Referent Dr. Ulrich Reuter Amt für Umweltschutz Stuttgart. Nachfolgendes gilt für Stuttgart und ganz B-W.
Im Wortlaut.
Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist.
2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient. (Handwerkerfahrzeug)
2. Spezialfahrzeuge. (Aufbauten Kran ähnlich)
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- Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
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Hallo Michael der 2te,
und wenn du eine Genehmigunghast, wo packst du die dann
hin ? An die Scheibe kleben ?
Sonst könnten die Damen vom Ordnungsamt ja gar nicht
den ruhen Verkehr "ordentlich" auf den Schand-Fleckhin
kontrollieren.
GRuß aus Berlin
und wenn du eine Genehmigunghast, wo packst du die dann
hin ? An die Scheibe kleben ?
Sonst könnten die Damen vom Ordnungsamt ja gar nicht
den ruhen Verkehr "ordentlich" auf den Schand-Fleckhin
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GRuß aus Berlin
AndreasHirsch
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Servus,
wie sieht´s eigentlich mit dem Fahrverbot in Bayern aus? Weiß jemand wie und ab wann die Fahrverbote und die Ausnahmeregelungen bei uns aussehen?
Grüße
Stippo
wie sieht´s eigentlich mit dem Fahrverbot in Bayern aus? Weiß jemand wie und ab wann die Fahrverbote und die Ausnahmeregelungen bei uns aussehen?
Grüße
Stippo
> Am allerbesten sagt man das <
>>>> was man ernst meint <<<<
>>>>>>> nur im Spaß <<<<<<<
http://stippo.jimdo.com
>>>> was man ernst meint <<<<
>>>>>>> nur im Spaß <<<<<<<
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Herzliche Grüße aus dem sonnigen Westerwald!
Ingolf
[img]http://www.netcult.ch/dg4fcn/Bart-Boardsuche/Bart-Boardsuche.gif[/img]
Ingolf
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Hallo Ingolf,
danke für die Info und den Link -
und zur Strafe werd ich mich eine Stunde in der Ecke stellen - OK?
Viele Grüße
Stippo
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und zur Strafe werd ich mich eine Stunde in der Ecke stellen - OK?
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Stippo
> Am allerbesten sagt man das <
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Stippo hat geschrieben:und zur Strafe werd ich mich eine Stunde in der Ecke stellen
Nein, warum denn???
Wenn du´s allerdings willst..... Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!
Herzliche Grüße aus dem sonnigen Westerwald!
Ingolf
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Ingolf
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Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage!
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Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage!
nix wie weg hier
Stippo
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Stippo
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Hallo Michael d 2te
Warum denn so einen RiesenUmbau?
zu:
2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient.
Wie wärs mit einem Aufklebersatz "Essen auf Rädern"
Warum denn so einen RiesenUmbau?
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2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient.
Wie wärs mit einem Aufklebersatz "Essen auf Rädern"
- Dateianhänge
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- Essen auf Räder.jpg (11.27 KiB) 2057 mal betrachtet
> Am allerbesten sagt man das <
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- Beiträge: 2002
- Registriert: Do 12. Jul 2001, 18:12
- Wohnort: Werra Meissner Kreis, Nähe Heldrastein
Zitat:
"Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist. "
Das könnte ein Hoffnungsschimmer sein.
- Ist das eine Sonderregelung für BW oder gilt das bundesweit?
- Absichtserklärung zur Volksverdummung oder eine Möglichkeit, die Altfahrzeuge weiterzufahren, soweit wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll?
- Entwickelt sich diese Regelung dann zum de facto Verkaufsverbot für Altfahrzeuge, denn wenn ich meinen HZJ79 verkaufe, darf der Käufer nur begrenzt fahren?
Und eine ganz andere Frage:
Kann es überhaupt mit unserem GG vereinbar sein, für große Teile der Republik ein permanentes Fahrverbot für seit Jahren zugelassene Fahrzeuge zu erlassen? Zum Kaufzeitpunkt war mir von solchen Absichten nichts bekannt.
Na ja, warten wirs ab
Bernhard
"Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist. "
Das könnte ein Hoffnungsschimmer sein.
- Ist das eine Sonderregelung für BW oder gilt das bundesweit?
- Absichtserklärung zur Volksverdummung oder eine Möglichkeit, die Altfahrzeuge weiterzufahren, soweit wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll?
- Entwickelt sich diese Regelung dann zum de facto Verkaufsverbot für Altfahrzeuge, denn wenn ich meinen HZJ79 verkaufe, darf der Käufer nur begrenzt fahren?
Und eine ganz andere Frage:
Kann es überhaupt mit unserem GG vereinbar sein, für große Teile der Republik ein permanentes Fahrverbot für seit Jahren zugelassene Fahrzeuge zu erlassen? Zum Kaufzeitpunkt war mir von solchen Absichten nichts bekannt.
Na ja, warten wirs ab
Bernhard
2001 - 2011: 10 Jahren mit HZJ 79 gut unterwegs, Fahrverbot u. Verkauf wg. Zone
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... ich betrachte die ganze Geschichte als ne Form von Enteignung ...
MiWe
MiWe
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Habt Ihr schon mal in die Verordnung reingeschaut?
HIER
Und ich zitiere:
§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.
Und? Was steht bei Euch in den Papieren???
HIER
Und ich zitiere:
§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.
Und? Was steht bei Euch in den Papieren???
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious !
&
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Hallo,
ich habe nur das weitergegeben was ich und ca. 150 Mithörer vom Redner gehört haben. Es reicht eine Bescheinigung, dass es für das betroffene Auto keine Nachrüstung (Filter) gibt. 1.11. deshalb, weil da die Verordnung für Fahrverbot 1.März in S in Kraft tritt.
ich habe nur das weitergegeben was ich und ca. 150 Mithörer vom Redner gehört haben. Es reicht eine Bescheinigung, dass es für das betroffene Auto keine Nachrüstung (Filter) gibt. 1.11. deshalb, weil da die Verordnung für Fahrverbot 1.März in S in Kraft tritt.
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- Willem Jan Markerink
- Beiträge: 3847
- Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
- Wohnort: Niederlande
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Timo hat geschrieben:Habt Ihr schon mal in die Verordnung reingeschaut?
HIER
Und ich zitiere:
§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.
Und? Was steht bei Euch in den Papieren???
Die Verordnung besagt doch nicht dass M oder N in die Papiere stehen muss?
Nur dass es auf diese Fahrzeug-Kategorieen/-Kriterien Bezug hat.
Und M+N zusammen ist fast alles, ausser Trecker und Motorraeder....)
Die *koennen* wahrscheinlich gar nicht anders als es so zu formulieren....alles andere waere nicht sachgerecht....
Viel mehr interessieren taete mich uebrigens die Frage wie das alles fuer Auslaender geregelt wird....zusaetzlich die Kategorie Oldtimer, die ja bereits eine nationale Freistellung ergattert haben, laut letzte Ausgabe vom Oldtimer-Markt Magazin.
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**
"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....)
http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm
"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
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http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm
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