Hallo,
eine Höherlegung beträfe ja die Freigängigkeit (wenn das Auto dann nicht mehr einfedern würde
).
Das ist leider der am wenigsten kritische Punkt von den dreien.
1. Freigabe/ Gutachten
2. Tacho
3. Freigängkeit
Punkt 2 und 3 scheinen hier hinlänglich geklärt.
Bei Punkt 1 hakt es aber. Keine Freigabe von Toyota (jedenfalls für mich, habe per Mail und Telefon versucht).
Herstellerfreigabe der Reifen: Keine Antwort oder nicht fahrzeugspezifisch.
Felgenhersteller: siehe Toyota (bei mir).
Habe inzwischen bei drei verschiedenen Ingenieuren beim Tüv angefragt.
Ohne ausdrückliche, gutachterliche Freigabe von Toyota laufe nichts.
Selbst der Ing., der mit vor sechs Jahren noch die komplette ARB am N16 eintragen wollte, sah keine Möglichkeit.
Wenn ich von Toyota nichts vorlege, nur Einzelabnahme mit Gutachten, Probefahrt, Spurwechsel bei 120 km, Probebremsung, usw...
Die Unterlagen von Frey (Danke Robert) seien hier nicht zu brauchen und das technische Datenblatt aus AT (nochmal Dank an Robert) wurde mit großen Augen betrachtet- sähe seltsam aus.
Anscheinend hat sich beim Tüv einiges geändert. Mir wurde gesagt, dass man wegen der Qualitätssicherung nicht mehr einfach etwas ungeprüft eintragen kann.
Insgeheim hoffe ich, dass einer von Euch jetzt schreibt "Alles Quatsch, geht doch, mach einfach dies und jenes".
Wohlgemerkt- es geht um die Eintragung in deutsche Papiere.
Mal sehen- den Plan B gibt es bereits.
Frank