angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Bernd SH hat geschrieben:Einspruch macht es nur teurer....
Der Widerspruch ist erst mal kostenlos. Erst danach kann es teuer werden.

Übrigens, die gleiche Polizeidienststelle (Neumünster) ist auch, glaube ich, für Euch in Eckerförde zuständig.... :wink:

Gruß
Olli
Zuletzt geändert von Olli16 am Di 7. Mär 2023, 20:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Feldi
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Feldi »

Bernd SH hat geschrieben:Einspruch macht es nur teurer.
Warum?
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Kieler Sprotte
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Kieler Sprotte »

Ich würde einfach bezahlen und den Arsch in der Nachbarschaft suchen, der dich angeschissen hat, irgendein gelangweilter Rentner mit Blockwartambitionen ?

Bei 15,-€ lohnt ein Widerspruch nicht, das kostet nachher das dreifache, wohlmöglich fällt noch jemand auf, das du dein Carport zweckentfremdet hast und als Werkstatt nutzt, das darfst du eigentlich auch nicht....

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Hydro
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Hydro »

Wir hatten mal im Anhänger-Forum darüber diskutiert - da war die Sachlage dass jemand einen Wo-Wa auf nem Hänger zum TÜV bringen wollte -> gefährlich wenn Kennzeichen dran angemeldet ohne TÜV = OWI / Kennzeichen nicht dran oder nicht erkennbar oder abgemeldet = KEINE OWI !!
Ich hab den Text den Feldi verlinkt hat jetzt nicht gelesen . Ich habe aber folgende einfachen Kenntnisse : Fahrzeug angemeldet ohne TÜV auf einem Grundstück gleichzeitig ohne Kette oder Tor o.ä. Zugang verhindert = OWI . Selbst ohne Zugang und TÜV Plakette von Außen sichtbar = OWI
Roundabout : Ist erkennbar dass das FZ angemeldet ist und es hat keinen TÜV , hat es keinen TÜV egal wo sich das Teil befindet (ggf. Ausnahme wäre eine Autowerkstatt - da darf davon ausgegangen werden , dass das FZ getüvt wird)
Wenn man keinen Ärger will sollte man die Kennzeichen abschrauben und das FZ auf einem abgeschlossen Grundstück oder nem Hänger platzieren . Nichtmal eine von der Strasse zugängliche offene Garage ist da sicher !
Is verrückt aber is so.
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Hydro
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Hydro »

Bei mir in der Nachbarschaft kommt sowas in der ab und an auch mal vor - ohne darauf zu achten fällt mir sowas i.d.R. tatsächlich auch auf - TÜV abgelaufen , keine Plakette drauf etc. ich seh sowas tatsächlich manchmal im vorbeifahren .... da will ich garnicht wissen wie schnell ein Ordnungshüter sowas sofort erkennt.
Noch eine kleine Anekdote mein Arbeitskollege hatte seinen abgemeldeten Hänger auf seinem Grundstück, im Carport mit dem Heck weg von der Strasse stehen . Sein Auto stand auch noch davor ..... Knöllchen bekommen - der Stadtbeamte is in den Carport gestiefelt und hat sich den Hänger angesehen ...OWI (War keine Kette oder auch kein Tor davor...

Ich denke mal draußen auf dem Land wo Platz ist, interessiert das keine Seele - in der Stadt wo die Ordnungshüter Zeit haben und die Strassen schon überfüllt sind .... den Rest könnt ihr euch ausmalen.
Zuletzt geändert von Hydro am Di 7. Mär 2023, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

Kieler Sprotte hat geschrieben:Ich würde einfach bezahlen und den Arsch in der Nachbarschaft suchen, der dich angeschissen hat, irgendein gelangweilter Rentner mit Blockwartambitionen ?

Bei 15,-€ lohnt ein Widerspruch nicht, das kostet nachher das dreifache, wohlmöglich fällt noch jemand auf, das du dein Carport zweckentfremdet hast und als Werkstatt nutzt, das darfst du eigentlich auch nicht....
also, den "Anhörungsbogen" bekommt man mit dem Verwarnungsschreiben gemeinsam zugeschickt. Man bekommt also (innerhalb einer Frist) die Möglichkeit sich zu dem Vorwurf zu äußern. Dieser Vorgang ist kostenlos.

Wenn man mit der folgenden Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man Widerspruch einlegen. Das sollte auch noch kostenlos sein (OHNE GEWÄHR). Danach kann/wird es teuerer werden.

Dass ich angeschwärzt worden bin, glaube ich nicht. Die Polizei fährt hier regelmäßig durchs Dorf und der Carport ist direkt an der Straße, der Wagen ist also deutlich sichtbar. Die achten routinemäßig auf die Farbe der TÜV-Plaketten.

Gruß
Olli

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Bernd SH
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Bernd SH »

Feldi hat geschrieben:
Bernd SH hat geschrieben:Einspruch macht es nur teurer.
Warum?
Wahrscheinlich ist es noch das Angebot eines Verwarnungsgeldes. Wenn man das nicht annimmt, wird ein Bußgeldverfahren daraus. Dann fallen zusätzlich die Kosten des Verwaltungsverfahrens und die Zustellungskosten an. Zu den 15€ kommen noch 28,50 € dazu. Wenn es in der Sache aussichtslos ist, kann man sich die 28,50 und die Briefmarke sparen.

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Jelonek
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Jelonek »

... und sonst haben wir keine Probleme :angryfire: :angryfire:
und wenn du bezahlst ... kannst du da für immer stehen ?

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toyotamartin
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von toyotamartin »

so ein kleinlicher Schwachsinn :brokenbulb: :angryfire:

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PEOPLES
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von PEOPLES »

Olli16 hat geschrieben:Gut, der Carport ist für jeden zugänglich aber öffentlicher Verkehrsraum :ka:
Wenn es "öffentlich zugänglich" ist, dann ist es irgendwie öffentlicher Raum und dann geht (im weitesten Sinne) ja eine Gefahr von dem Fahrzeug weil es ja einfach da ist.
Deswegen darf man da auch keine abgemeldeten Fahrzeuge haben, ausser das Grundstück ist wirklich nicht zugänglich.

Die Idee mit der Kette finde ich auch gut.
Living in Brazil, near Sao Paulo
Mitsubishi ASX 4x4 2015
Toyota Bandeirante 4x4 1989

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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

PEOPLES hat geschrieben:....
Deswegen darf man da auch keine abgemeldeten Fahrzeuge haben, ausser das Grundstück ist wirklich nicht zugänglich.
....
So kenne ich es auch. Aber mein Fzg. ist angemeldet.....

Gruß
Olli

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Reiti
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Reiti »

Wenn es rechtlich gewidmet ist ( z. B. eine Straße) ist es rechtlich öffentlicher Verkehrsraum.

Ist Privatgelände für jedermann zugänglich (Aldi Parkplatz oder Ollis Carport) ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, StVO, StVZO etc. gelten uneingeschränkt.
Ist der Zugang nicht für jedermann möglich (Kette, Zaun Schranke etc. ) ist es kein öffentlicher VR.

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Odessa
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Odessa »

Wahnsinn was es alles gibt... Das war mir auch noch nicht bekannt :brokenbulb:.
Und ich dachte die Polizei hätte auch eine dünne Personaldecke :roll:.
Gruß Florian

---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone, Parabelfahrwerk und Toughdog adjustable - auch unter DO2FL unterwegs.

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onkel
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Registriert: Di 6. Jan 2004, 21:44
Wohnort: daheim

Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von onkel »

Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

HZJ 78 Steelfront
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
http://www.bmw-r35.de

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Mountaineer
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Mountaineer »

Ich verstehe immer nicht wieso in solchen Fällen dann auf der Polizei rumgehackt wird.
Das ist deren Aufgabe, das machen die nebenbei wenn sie Streife fahren und sowas festgestellt wird und Zeit dafür ist.
Ist mir auch schon passiert.
Mei, dann zahl ich halt das Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Aber immer dieses Rumgejammer: „Haben die nix besseres zu tun.“
Ja doch, mit Sicherheit. Aber es gehört halt auch dazu. Ist deren Job. Punkt.

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Lender
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Lender »

Zahlen, Kennzeichen abmontieren und eine Absperrung davor.

15€ sollten verkraftbar sein und alles Weitere ist die Zeit und Nerven nicht wert, verbuch es als Lehrgeld ;)
Eventuell hast du damit hier jemandem eine OWI erspart, der sich mit einem Bier erkenntlich zeigt.
Gruess Leon

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