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Timo hat geschrieben:Habt Ihr schon mal in die Verordnung reingeschaut?
HIER
Und ich zitiere:
§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.
Und? Was steht bei Euch in den Papieren???
Die Verordnung besagt doch nicht dass M oder N in die Papiere stehen muss?
Nur dass es auf diese Fahrzeug-Kategorieen/-Kriterien Bezug hat.
Und M+N zusammen ist fast alles, ausser Trecker und Motorraeder....)
Die *koennen* wahrscheinlich gar nicht anders als es so zu formulieren....alles andere waere nicht sachgerecht....
Viel mehr interessieren taete mich uebrigens die Frage wie das alles fuer Auslaender geregelt wird....zusaetzlich die Kategorie Oldtimer, die ja bereits eine nationale Freistellung ergattert haben, laut letzte Ausgabe vom Oldtimer-Markt Magazin.