Neues zum Fahrverbot

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Willem Jan Markerink
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Beitrag von Willem Jan Markerink »

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Timo hat geschrieben:Habt Ihr schon mal in die Verordnung reingeschaut?

HIER

Und ich zitiere:

§ 1 Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.

Und? Was steht bei Euch in den Papieren??? 8)


Die Verordnung besagt doch nicht dass M oder N in die Papiere stehen muss?
Nur dass es auf diese Fahrzeug-Kategorieen/-Kriterien Bezug hat.

Und M+N zusammen ist fast alles, ausser Trecker und Motorraeder....8-))

Die *koennen* wahrscheinlich gar nicht anders als es so zu formulieren....alles andere waere nicht sachgerecht....

Viel mehr interessieren taete mich uebrigens die Frage wie das alles fuer Auslaender geregelt wird....zusaetzlich die Kategorie Oldtimer, die ja bereits eine nationale Freistellung ergattert haben, laut letzte Ausgabe vom Oldtimer-Markt Magazin.
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

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mana
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Beitrag von mana »

Normaler Weise zählen im Ausland zugelassene Fahrzeuge als Reiseverkehr und somit sind die Halter nicht gezwungen ihre Fahrzeuge den jeweiligen nationalen Bestimmungen anzupassen.

Wenn du mit deinem Fahrzeug hier fährst, hält dich ja schließlich auch niemand an nur weil es keine gültige AU (Abgasuntersuchung) hat.

Somit müsstest du, meiner Meinung nach, zum Thema Feinstaubplakette fein raus sein.

Marcus.

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Michael 2
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Beitrag von Michael 2 »

Hallo,
auch dies wurde nachgefragt. Ausländer wer auch immer darunterfällt, gelten in B-W die gleichen Regeln wie für einheimisch zugelassene in die Verordnung fallende KFZ,s.
Interessant war aber die Aussage von Prof.Dr. med Rainer Dierkesmann, was Feinstaub überhaupt ist und welcher schädlich ist. Wenn Ihr 24 Stunden im mittleren Ring in München kreist, habt Ihr weit weniger Feinstaub immissiert, wie 10 Minuten Staubfahrt mit Eurem HZJ in der Sahara. Vorallem kommt es nicht auf das Gewicht des Feinstaubes an, wie gemessen in PM, sondern auf dessen Oberfläche. Bis jetzt nachweislich keinen einzigen Toten wegen Feinstaubes in der BRD, allerdings jährlich 15000 Tote durch Grippe.

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Timo
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Beitrag von Timo »

Willem Jan Markerink hat geschrieben:Die Verordnung besagt doch nicht dass M oder N in die Papiere stehen muss?
Nur dass es auf diese Fahrzeug-Kategorieen/-Kriterien Bezug hat.

Und M+N zusammen ist fast alles, ausser Trecker und Motorraeder....8-))

Die *koennen* wahrscheinlich gar nicht anders als es so zu formulieren....alles andere waere nicht sachgerecht....


Natürlich muß das so formuliert werden, die EU Richtlinie ist ja geltendes Verkehrsrecht. Aber wenn bei mir in den Papieren kein M und auch kein N steht - wie soll dann festgestellt werden, was ich fahre? Und wenn das nicht festgestellt ist, kann die Verordnung nicht auf mich angewendet werden. Denn wenn der TÜV das vor 2 Jahren nicht "konnte" (man erinnere sich, Umschreibung M1 AF), dann kann das ein Polizist wohl kaum pi mal Daumen einfach so bestimmen..... Das wird noch alles sehr "lustig"...
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
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Romain
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Beitrag von Romain »

Timo hat geschrieben:... Aber wenn bei mir in den Papieren kein M und auch kein N steht - wie soll dann festgestellt werden, was ich fahre? Und wenn das nicht festgestellt ist, kann die Verordnung nicht auf mich angewendet werden. Denn wenn der TÜV das vor 2 Jahren nicht "konnte" (man erinnere sich, Umschreibung M1 AF), dann kann das ein Polizist wohl kaum pi mal Daumen einfach so bestimmen..... Das wird noch alles sehr "lustig"...

Als *Nicht Deutscher* erlaube ich mir mal mich kurz einzumischen. Die Bezeichnungen mittels Buchstaben, in diesem Falle die M und F Bezeichnung, steht normalerweise in der jeweiligen (jeweiliges EU Land) Strassenverkehrsordnung. Ob Sie da in den Deutschen Papieren sein muss bezweifele ich da ein jeder dazu gehalten ist die Strassenverkehrsordnung von dem Land wo er sich gerade befindet, einzuhalten.
Ob jetzt jeder Ausländer wissen muss on sein M oder N Fahrzeug
noch andere (Umwelt) Kriterien in diesem oder jenem Land einhalten muss, ist dann wieder eine andere Sache.
Gruss
Gruss

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Willem Jan Markerink
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Beitrag von Willem Jan Markerink »

Timo hat geschrieben:
Willem Jan Markerink hat geschrieben:Die Verordnung besagt doch nicht dass M oder N in die Papiere stehen muss?
Nur dass es auf diese Fahrzeug-Kategorieen/-Kriterien Bezug hat.

Und M+N zusammen ist fast alles, ausser Trecker und Motorraeder....8-))

Die *koennen* wahrscheinlich gar nicht anders als es so zu formulieren....alles andere waere nicht sachgerecht....


Natürlich muß das so formuliert werden, die EU Richtlinie ist ja geltendes Verkehrsrecht. Aber wenn bei mir in den Papieren kein M und auch kein N steht - wie soll dann festgestellt werden, was ich fahre? Und wenn das nicht festgestellt ist, kann die Verordnung nicht auf mich angewendet werden. Denn wenn der TÜV das vor 2 Jahren nicht "konnte" (man erinnere sich, Umschreibung M1 AF), dann kann das ein Polizist wohl kaum pi mal Daumen einfach so bestimmen..... Das wird noch alles sehr "lustig"...


Ich wuerde mal sagen:
Weil es hier *besonders* um Fahrzeuge ab 1971 handelt{*}, ergibt sich so eine sehr interessante neue Angriffsflaeche fuer die 'zwangshafte' Einstuefung M1/AF/N1....:)))

{*} komische Abgrenzung; faellt <1971 nun ganz draussen, und/oder warum >36 Jahre? ('73 waere ein eher rationelles Stichjahr, auch in EU-Kontext glaube ich (damals sind mehrere National-VerkehrsGesetze geaendert worden, wenigstens NL)
Oder hat BRD gerade in 1971 einiges an Verkehrs/Emissions-Gesetze erneuert?
(Kategorie: 'Vorher gab es keine Emissionsgesetze, nix, null-komma-null'....;))
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AndreasHirsch
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Beitrag von AndreasHirsch »

Hey mana,

nee,nee, Alle die in die Zone fahren, müßen grundsätzlich einen
Schand-Fleck tragen, nur Oldtimer ebend nicht.
Und dann greifen erst die verschiedenen Ausnahmen in den
einzelnen Städten.
Das ist bei uns in der Hauptstadt gerade stark in der
Diskussion, weil wir ja viele Touristen haben, die mit dem
eigenen Auto anreisen.
Und die können z.b. am Wochenende gar keinen Schand-Fleck
bekommen, weil die Abgabestellen meist zu sind.
Das haben Sie aber gerade erst vor ein paar Wochen gemerkt.
Die anderen zu erwartenden Verkehrsprobleme werden Sie dann
erst ganz überrascht bemerken, wenn die erste Januar-Woche
gelaufen ist.
Und es werden meiner Meinung mach einige Überraschungen zu
tage treten.
Die Verbände in Berlin werden ja schon länger einfach
abgebügelt, weil die Senatorin Lombscher unfähig scheint.
Aber gerade dem Berliner ist eine gewisse Verweigerungs-
haltung angeboren, so daß eine Durchsetzung mit
Behörden-Gewalt eher unwahrscheinlich ist.
Bin schon gespannt.
GRUß aus Berlin
AndreasHirsch

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Timo
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Beitrag von Timo »

Romain hat geschrieben:Die Bezeichnungen mittels Buchstaben, in diesem Falle die M und F Bezeichnung, steht normalerweise in der jeweiligen (jeweiliges EU Land) Strassenverkehrsordnung. Ob Sie da in den Deutschen Papieren sein muss bezweifele ich


Da gibt es nichts zu bezweifeln, die Aufbauart ist Bestandteil der Zulassungsbescheinigung.

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