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Neues zum Fahrverbot

Verfasst: Do 8. Nov 2007, 21:46
von Michael 2
Hallo,
komme gerade von einer Veranstaltung der HwK Stuttgart zurück.
Die Wahrheit über Feinstaub. U.a. Referent Dr. Ulrich Reuter Amt für Umweltschutz Stuttgart. Nachfolgendes gilt für Stuttgart und ganz B-W.
Im Wortlaut.
Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist.

2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient. (Handwerkerfahrzeug)

2. Spezialfahrzeuge. (Aufbauten Kran ähnlich)

Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 11:43
von AndreasHirsch
Hallo Michael der 2te,

und wenn du eine Genehmigunghast, wo packst du die dann
hin ? An die Scheibe kleben ?
Sonst könnten die Damen vom Ordnungsamt ja gar nicht
den ruhen Verkehr "ordentlich" auf den Schand-Fleckhin
kontrollieren.
GRuß aus Berlin

Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 16:45
von Stippo
Servus,
wie sieht´s eigentlich mit dem Fahrverbot in Bayern aus? Weiß jemand wie und ab wann die Fahrverbote und die Ausnahmeregelungen bei uns aussehen?
Grüße

Stippo

Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 19:23
von DG 4 FCN
Zu den Umweltzonen ist auch diese Seite Interessant:

http://www.umwelt-plakette.de/

Verfasst: Do 15. Nov 2007, 15:37
von Stippo
Hallo Ingolf,
danke für die Info und den Link -
und zur Strafe werd ich mich eine Stunde in der Ecke stellen - OK?
:oops:
Viele Grüße
Stippo

Verfasst: Do 15. Nov 2007, 17:00
von DG 4 FCN
Stippo hat geschrieben:und zur Strafe werd ich mich eine Stunde in der Ecke stellen


Nein, warum denn???
Wenn du´s allerdings willst..... Des Menschen Wille ist sein Himmelreich! :lol: :lol: :lol:

Verfasst: Do 15. Nov 2007, 19:10
von Stippo
Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage!
Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage!
Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage!
Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage!

:lol: nix wie weg hier

Stippo

Verfasst: Do 15. Nov 2007, 19:41
von DG 4 FCN
:aetsch: :D :aetsch: :D :aetsch: :D

Verfasst: Do 15. Nov 2007, 22:12
von George
@Michael2
Und nun, hast du den Palfinger-Kran schon bestellt? :lol:

Verfasst: Fr 16. Nov 2007, 13:03
von Stippo
Hallo Michael d 2te

Warum denn so einen RiesenUmbau?

zu:
2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient.

Wie wärs mit einem Aufklebersatz "Essen auf Rädern"

Verfasst: Fr 16. Nov 2007, 14:07
von beboe
Zitat:
"Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist. "

Das könnte ein Hoffnungsschimmer sein.

- Ist das eine Sonderregelung für BW oder gilt das bundesweit?

- Absichtserklärung zur Volksverdummung oder eine Möglichkeit, die Altfahrzeuge weiterzufahren, soweit wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll?

- Entwickelt sich diese Regelung dann zum de facto Verkaufsverbot für Altfahrzeuge, denn wenn ich meinen HZJ79 verkaufe, darf der Käufer nur begrenzt fahren?

Und eine ganz andere Frage:
Kann es überhaupt mit unserem GG vereinbar sein, für große Teile der Republik ein permanentes Fahrverbot für seit Jahren zugelassene Fahrzeuge zu erlassen? Zum Kaufzeitpunkt war mir von solchen Absichten nichts bekannt.

Na ja, warten wirs ab

Bernhard

Verfasst: Fr 16. Nov 2007, 17:43
von MiWe
... ich betrachte die ganze Geschichte als ne Form von Enteignung ...

:x MiWe :x

Verfasst: Fr 16. Nov 2007, 18:34
von Timo
Habt Ihr schon mal in die Verordnung reingeschaut?

HIER

Und ich zitiere:

§ 1 Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.

Und? Was steht bei Euch in den Papieren??? 8)

Verfasst: Sa 17. Nov 2007, 20:41
von Michael 2
Hallo,
ich habe nur das weitergegeben was ich und ca. 150 Mithörer vom Redner gehört haben. Es reicht eine Bescheinigung, dass es für das betroffene Auto keine Nachrüstung (Filter) gibt. 1.11. deshalb, weil da die Verordnung für Fahrverbot 1.März in S in Kraft tritt.

Verfasst: So 18. Nov 2007, 00:08
von Willem Jan Markerink
Timo hat geschrieben:Habt Ihr schon mal in die Verordnung reingeschaut?

HIER

Und ich zitiere:

§ 1 Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 310 S. 10) geändert worden ist.

Und? Was steht bei Euch in den Papieren??? 8)


Die Verordnung besagt doch nicht dass M oder N in die Papiere stehen muss?
Nur dass es auf diese Fahrzeug-Kategorieen/-Kriterien Bezug hat.

Und M+N zusammen ist fast alles, ausser Trecker und Motorraeder....8-))

Die *koennen* wahrscheinlich gar nicht anders als es so zu formulieren....alles andere waere nicht sachgerecht....

Viel mehr interessieren taete mich uebrigens die Frage wie das alles fuer Auslaender geregelt wird....zusaetzlich die Kategorie Oldtimer, die ja bereits eine nationale Freistellung ergattert haben, laut letzte Ausgabe vom Oldtimer-Markt Magazin.