Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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thores
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Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von thores »

Zitat aus Motor-Talk:

"Wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen nicht überall parken. Tabu sind für sie die mit blauen Parkschildern ausgewiesenen Flächen auf Gehwegen. Wer sein Auto trotzdem hier abstellt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Sind die Flächen nicht nur beschildert, sondern auch noch markiert, kostet es automatisch immer 15 Euro."


So ganz vage erinnere ich mich an Einschränkungen beim Parken ... aus Fahrschulzeiten :wink:
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Bondgirl
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Bondgirl »

Hab ich noch nie in der Umsetzung erlebt. Sprich noch nie ein Ticket deshalb bekommen.
Gruß,
die Anna

Defender 130 Puma mit Ortec Kabine "Bender" 2015
Defender 90 300Tdi Softtop "Bitzer“ 1996
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https://www.youtube.com/user/Dreiraum/videos

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mario_ca
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von mario_ca »

Das schöne ist, je größer der Wagen, desto geringer die Chance das irgendein Abschleppwagen dich auflädt :rofl:
Mario

´14 Hilux 3,0 Doka.

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frizzz
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von frizzz »

OOOch- da gibts noch mehr:
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
<
Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
<
DAs mit den "Bis 2,8t" gilt nur, beim angeordneten Parken auf dem gehweg- HIER darf nicht geparkt werden, wenn das gewicht darüber ist.

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Kat i
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Kat i »

Hab ich noch nie in der Umsetzung erlebt. Sprich noch nie ein Ticket deshalb bekommen


Schon selbst erlebt. Die Parkraumbewirtschaftungsfundamentalistin hat den LR Defender 130 gesehen, aufgeschrieben. Widerstand sinnlos, da im Schein 3,5 t steht. Da kommt dann schon ohnmächtige Wut hoch.
Viele Grüße
Mathias

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Bondgirl
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Bondgirl »

Also in München ist mir das mit dem 130 noch nie passiert. War das in Rosenheim ?
Gruß,
die Anna

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Ozymandias
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Ozymandias »

Kat i hat geschrieben:
Hab ich noch nie in der Umsetzung erlebt. Sprich noch nie ein Ticket deshalb bekommen


Schon selbst erlebt. Die Parkraumbewirtschaftungsfundamentalistin hat den LR Defender 130 gesehen, aufgeschrieben. Widerstand sinnlos, da im Schein 3,5 t steht. Da kommt dann schon ohnmächtige Wut hoch.


Wut wegen 10€? Ist nicht dein Ernst oder?
Sowas verbucht man als flexible Parkgebühr die nach dem Zufallsprinzip erhoben wird und gut ist. :bulb:
Wut ist ungesund. :oops:

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Gerrie
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Gerrie »

Ozymandias hat geschrieben:
Kat i hat geschrieben:
Hab ich noch nie in der Umsetzung erlebt. Sprich noch nie ein Ticket deshalb bekommen


Schon selbst erlebt. Die Parkraumbewirtschaftungsfundamentalistin hat den LR Defender 130 gesehen, aufgeschrieben. Widerstand sinnlos, da im Schein 3,5 t steht. Da kommt dann schon ohnmächtige Wut hoch.


Wut wegen 10€? Ist nicht dein Ernst oder?
Sowas verbucht man als flexible Parkgebühr die nach dem Zufallsprinzip erhoben wird und gut ist. :bulb:
Wut ist ungesund. :oops:


bei den 5 oder 10 € Geschichten behelfe ich mir damit, das ich es mir bereits
vorher schon mehrfach "verdient" habe.

Oft wird es kulant gehandhabt. Aber wenn man an die Richtige oder den Richtigen kommt
hat man Pech.

Dieses Jahr sogar am Bodensee mit unserem 7,5 Tonner toleriert worden.
Die Politesse hat gemeint sie freut sich das wir einen Parkschein gelöst
haben, den Rest vergessen wir.

Grüße Gerrie
carpe diem

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Colt
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Colt »

Letztes Wochenende in Freiburg: Max parkzeit hätte nicht ausgereicht. Also nichts gelöst.
Ein Parkticket hätte 15 Euro für die Zeit gekostet, das personifizierte mit Service zum später überweisen war dann nur 10 Euro teuer....

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Drecksau
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Drecksau »

Super, da habe ich doch heute wieder was gelernt.

Vor allem
"Parkraumbewirtschaftungsfundamentalistin"
"personifizierte mit Service zum später überweisen"
"flexible Parkgebühr die nach dem Zufallsprinzip"
:rofl: :rofl: :rofl:

Die neuen Belastungsklassen im Wege- und Strassenbau sind inzwischen auf 3,5 to für PKWs angehoben.
Aber das gilt für neu zu bauende Wege.
Da wir aber voerst noch auf Wegen parken werden, die nach den alten Klassen gebaut worden sind, wird es wohl noch ein paar Jahre dauern, bis die Gesetze geändert werden.

Bis also die Parkraumbewirtschaftungsfundamentalistin darauf verzichten wird eine flexible Parkgebühr nach dem Zufallsprinzip mit personifizierte mit Service zum später überweisen unter Wischerblätter klemmen zu wollen, für den Fall, dass wir mit unseren weniger zarten Fortbewegungsmitteln auf dafür ausgewiesenen Parkflächen auf Gehwegen parken, wird wohl noch viel mehr Zeit vergehen, oder?

Gruß Peter

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LandShark
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von LandShark »

Gut das das "Amtsauge" nicht das Gewicht schätzt...die kommen gar nicht auf die Idee das wir 3t wiegen :-)

Also pssssssst
http://www.overlandtravel.eu

HiLux 3,0 D4D, OME Fahrwerk, AFN Bumper, Gazell Wohnkabine...

Wrangler JKU 2.8 CRD, 2" OME, Rugged Ridge XHD Bumper, Winch, J.W. Speaker 8700 EVO LED...

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JWD
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von JWD »

Drecksau hat geschrieben:
Die neuen Belastungsklassen im Wege- und Strassenbau sind inzwischen auf 3,5 to für PKWs angehoben.
Aber das gilt für neu zu bauende Wege.
Gruß Peter



Seit wann, Peter? Hast Du da mal ne Norm o.ä. - gern auch per PM.
So ne S-Klasse knackt sicher locker die 2,8t Marke :biggrin:
Chut chon
Maik

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In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

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Drecksau
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von Drecksau »

@JWD:
Boah ey, iss Freitachabens und stellst sone Fachfrage. Müsste Inner RStO12 stehen.

Biste etwa vom Fach?

Schönes Googlen,

Peter

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JWD
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Re: Parkregeln in D für KFZ mit zGG >2,8t

Beitrag von JWD »

Hat auch Zeit bis morgen früh :biggrin:

Interessiert mich beruflich. Ist aber nur ein Randbereich.
Also wie ein Parkstreifen, sozusagen... 8)

Edith sagt: Hab´s gefunden.

Danke für den Hinweis!
Chut chon
Maik

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