Verkehrsunfall im Ausland – Worauf ist zu achten?

Wer unterwegs in einen Unfall verwickelt wird, sollte unabhängig vom Schrecken und dem Ärger über den entstandenen Schaden auch noch einige andere Dinge beachten – und er sollte vor der Tour die eine oder andere Vorkehrung treffen. Auch wenn das Verhalten bei einem Verkehrsunfall im Ausland sich in den meisten Punkten nicht von Deutschland unterscheidet, so gibt es doch einige Punkte, die unbedingt zu beachten sind.

Vorbereitung der Reise ins Ausland

Wer ins Ausland reist, sollte bereits im Vorfeld einige wichtige Vorbereitungen treffen. Wichtig ist hier zum Beispiel, sich von seiner Versicherung eine grüne Versicherungskarte aushändigen lassen. Diese ist zwar in den meisten Ländern nicht mehr vorgeschrieben, ist aber dennoch nützlich: Die Karte erhält nämlich nicht nur die Versicherungsnummer und weitere Informationen in mehreren Sprachen, sondern auch die zuständige Regulierungsstelle. Darüber hinaus sollte man sich beim ADAC oder bei der Autoversicherung einen europäischen Unfallbericht ausdrucken und diesen mitführen. Der Bericht ist zwar in der Landessprache, jedoch sind die Fragen europaweit vereinheitlicht und durchnummeriert. So hat man die Gewissheit, dass die Fragen gleich sind und entsprechend beantwortet werden.

Was tun bei einem Unfall?

Kommt es im Ausland zu einem Unfall, sollte man sich grundsätzlich erst einmal genau wie in Deutschland verhalten. Das heißt: Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen. Keinesfalls sollte man nur auf Aussagen von weiteren Unfallbeteiligten verlassen und auf die Polizei verzichten. Darüber hinaus sollte man Daten austauschen, einen europäischen Unfallbericht ausfüllen lassen und ggf. Skizzen oder Fotos anfertigen und Zeugen benennen. Ganz wichtig ist jedoch, dass man auf keinen Fall irgendwelche Dokumente oder Schriftstücke unterschreibt, die man nicht versteht oder wo man sich über den Inhalt nicht 100% sicher sind. Das kann nämlich sonst im Nachhinein zu viel Ärger führen.

Nach dem Unfall: Schadenersatz und Kostendeckung

Generell gilt bei einem Unfall das Recht des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Das heißt, dass alle Ansprüche an die Versicherung bzw. evtl. juristische Schritte im Ausland erfolgen müssen. In den letzten Jahren hat die EU hier jedoch einen Schadensregulierungsbeauftragten in den Ländern der EU eingeführt: Jede Versicherung hat in jedem Mitgliedsland einen Beauftragten, der für die Schadensregulierung im Ausland zuständig ist. Kommt es zu größeren Problemen, ist oft die Rechtsschutzversicherung (die man hoffentlich abgeschlossen hat) der letzte Ausweg, auch hier ist neuerdings die Klage aus Deutschland möglich.

 

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