Wer nach Großbritannien reisen möchte, braucht seit dem 2. April 2025 mehr als nur einen gültigen Reisepass: Reisende aus EU-Staaten sind (sofern nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt) künftig verpflichtet, vor der Einreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA = Electronic Travel Authorisation) zu beantragen. Damit folgt das Vereinigte Königreich dem Vorbild von Kanada, Australien und den USA.
Der Antrag läuft ausschließlich digital, entweder über die offizielle ETA-App oder über die Website der britischen Regierung. Notwendig sind ein biometrischer Reisepass, ein aktuelles Passfoto und ein Selfie. Die ETA kostet derzeit 16 Pfund.
Die Genehmigung gilt für den Zeitraum von zwei Jahren oder bis der Reisepass abläuft. Innerhalb dieses Zeitraums sind beliebig viele Aufenthalte von bis zu maximal 180 Tagen erlaubt. Wird der Reisepass erneuert, wird auch eine neue ETA fällig. Auch Kinder brauchen ihre eigene ETA. Flugreisende, die den Transitbereich nicht verlassen und die Zollkontrollen nicht passieren, brauchen keine ETA.
Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb weniger Minuten, kann aber bis zu 72 Stunden dauern. Wer auf Nummer sicher gehen will, beantragt die ETA also besser eine Woche vor Abreise. Wer ohne Antrag losfliegt oder losfährt, wird entweder von den Fluglinien nicht mitgenommen oder bei der Einreise bei der Passkontrolle abgewiesen.
Antrag erfolgt via offizielle UK‑ETA‑App (iOS/Android) oder direkt über GOV.UK. Fotos vom Ausweis und vom Gesicht hochladen, persönliche Angaben machen, fertig.
ETA beantragen
1. Reisepass bereitstellen
Biometrischer Reisepass ist Pflicht. Gültigkeit mindestens bis zum Ende der Reise.
2. Prüfen, ob die ETA nötig ist
Benötigt wird die ETA ab dem 2. April 2025 für alle EU-Staatsbürger (außer Irland), EFTA-Länder (z. B. Schweiz, Norwegen), USA, Australien, Japan und weitere.
Britische Staatsbürger und Inhaber britischer Aufenthaltsgenehmigungen (z. B. Pre‑settled/settled status) brauchen keine ETA.
Luftseitiger Transit ohne Grenzkontrolle (z. B. am Flughafen Heathrow oder Manchester) ist von der Pflicht befreit.
Kinder jeden Alters benötigen eine eigene ETA.
3. Offiziellen Antrag starten
Via “UK ETA”‑App oder gov.uk/eta
4. Persönliche Daten eingeben
Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse, Passdaten, E‑Mail, Reisedaten. Für Minderjährige zusätzlich: Daten zur Aufsichtsperson
5. Dokumente und Fotos hochladen
Mindestens ein aktuelles Passbild und ein Selfie. Tablets und Smartphones mit Chiplesefunktion können den Reisepass direkt auslesen .
6. Sicherheitsfragen beantworten
Bei der Beantragung sind auch einige Fragen zu beantworten. Das übliche: Gehen Sie einer geregelten Arbeit nach, wurden Sie jemals strafrechtlich verurteilt, waren Sie jemals in kriminelle oder terroristische Handlungen verstrickt…man kennt das mittlerweile. Das System überprüft Angaben und Strafregister, v. a. Straftaten ab einem Jahr Haft . Entscheidungen werden größtenteils automatisiert getroffen.
7. Zahlung abschließen
Gebühr aktuell 16 Pfund. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, Debitkarte, Apple/Google Pay
Gebühren werden nicht erstattet, auch bei Ablehnung des Antrags.
8. Antrag prüfen lassen
Entscheidung fällt meist innerhalb weniger Minuten, maximal kann es bis zu 3 Werktage dauern .
9. Bestätigung sichern
Die ETA wird mit dem Reisepass verknüpft. Zusätzlich sollte man (wie immer) die Bestätigung ausdrucken oder speichern, sie kann bei Kontrollen verlangt werden.
10. Gültigkeitszeitraum beachten
Die ETA ist zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig. Innerhalb dieses Zeitraums darf beliebig oft und bis zur einer maximalen Dauer von 180 Tagen eingereist werden. Bei einem neuem Reisepass erlischt die alte ETA, ein neuer Antrag ist nötig.
Kein Einspruch möglich
Eine abgelehnte ETA kann nicht angefochten werden. Die einzige Alternative ist die Beantragung eines Visums.
Privatangebote meiden
Es gibt unseriöse Dienstleister mit überhöhten Gebühren. Deshalb ausschließlich offizielle Regierungsseiten nutzen.
Informationen beim Travel Management des Bundes >>
Informationen beim Auswärtigen Amt >>
Informationen bei der Britischen Regierung >>