Punkte im Straßenverkehr: darauf müssen Autofahrer achten

Tja, die Sache mit den Punkten. Fast jeder hatte schon einmal welche, aber wie das System wirklich funktioniert, haben die wenigsten sauber im Kopf. Kein Wunder – 2014 wurde das Ganze einmal komplett umgebaut.

Seitdem gilt das heutige System im Fahreignungsregister in Flensburg. Und das ist deutlich klarer strukturiert als früher.

 

 

Wann gibt es überhaupt Punkte?

Punkte gibt es nicht für jede Kleinigkeit, sondern nur dann, wenn ein Verstoß wirklich relevant für die Verkehrssicherheit ist. Die Grundlage ist der Bußgeldkatalog, entscheidend sind vor allem Schwere und Gefährdung.

Die Bandbreite ist dabei überschaubar:

  • 1 Punkt gibt es für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

  • 2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

  • 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Ein Klassiker für einen Punkt ist zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. Auch Verstöße an Bahnübergängen oder Vorfahrtsverstöße können darunter fallen – allerdings in der Regel nur dann, wenn sie nicht mehr als Bagatelle durchgehen.

Zwei Punkte werden deutlich ernster. Dazu gehören unter anderem:

  • 0,5 Promille am Steuer

  • grobe Abstandsverstöße bei hohen Geschwindigkeiten

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Missachtung von Überholverboten mit Gefährdung

Drei Punkte sind die harte Kategorie. Die gibt es bei Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Beispiele:

  • Trunkenheit ab 1,1 Promille

  • illegale Autorennen

  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr

Wichtig: Es gibt kein separates „Straftatenregister“. Alles landet im selben Register in Flensburg.


Wie viele Punkte darf man haben?

Das alte System mit 18 Punkten ist Geschichte. Heute ist bei 8 Punkten Schluss.

Das Ganze ist in Stufen aufgebaut, im Alltag gern als „Punkte-Tacho“ beschrieben:

  • 1 bis 3 Punkte
    Vormerkung. Keine Maßnahmen, keine Post von der Behörde.

  • 4 bis 5 Punkte
    Ermahnung. Schriftlich, kostenpflichtig. Hinweis auf die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars.

  • 6 bis 7 Punkte
    Verwarnung. Ebenfalls schriftlich und kostenpflichtig. Jetzt wird es ernst.

  • 8 Punkte
    Entzug der Fahrerlaubnis. Mindestens sechs Monate Pause, danach in der Regel nur mit positiver MPU wieder zurück auf die Straße.

Ein Fahreignungsseminar kann einen Punkt abbauen – aber nur, solange man nicht mehr als fünf Punkte hat. Und das auch nur einmal innerhalb von fünf Jahren.


Wie lange bleiben Punkte bestehen?

Seit der Reform 2014 hat sich hier entscheidend etwas geändert: Jeder Punkt hat seine eigene feste Frist. Neue Verstöße verlängern alte Punkte nicht mehr.

Die Fristen sind klar geregelt:

  • 1 Punkt → Tilgung nach 2,5 Jahren

  • 2 Punkte → Tilgung nach 5 Jahren

  • 3 Punkte → Tilgung nach 10 Jahren

Die Frist beginnt immer mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Eintrag noch ein weiteres Jahr gespeichert. Diese sogenannte Überliegefrist sorgt dafür, dass laufende Verfahren sauber abgeschlossen werden können.


Und was bedeutet ein einzelner Punkt konkret?

Mit einem Punkt passiert erst einmal – nichts.

Man befindet sich im Bereich der Vormerkung, es folgen keine Maßnahmen. Keine Seminare, keine Schreiben, keine direkten Konsequenzen.

Relevant wird es erst, wenn sich Punkte ansammeln und man in die nächsten Stufen rutscht.


Unterm Strich ist das System heute deutlich einfacher als früher. Acht Punkte sind die klare Grenze, jede Eintragung läuft für sich, und wer früh reagiert, kann gegensteuern. Wer es laufen lässt, merkt irgendwann sehr deutlich, dass Flensburg kein Selbstzweck ist.

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