Viele europäische Großstädte haben Zufahrtsbeschränkungen

Unlängst mitten in Straßburg, ich cruise auf der Parkplatzsuche herum. Mein Kopf spielt Ping-Pong, und plötzlich leuchtet vor meinem geistigen Auge ein rotes Warnschild: „Da war doch was mit der Crit’Air-Plakette“, denke ich. Die braucht man nämlich mittlerweile, um in die Straßburger Innenstadt zu fahren. „Dann buchst sie halt jetzt“, denke ich, digital wie ich bin. Um dann festzustellen, dass mein J9 diese Plakette überhaupt nicht bekommt. Jetzt warte ich auf den Strafzettel, den mir die Kennzeichen-Kameras bescheren werden.

Einfach mal so irgendwo hinfahren geht schon lange nicht mehr, man sollte sich tatsächlich vorher ein wenig informieren. In vielen europäischen Großstädten trifft man mittlerweile auf Einfahrtsbeschränkungen, und auch wenn man vieles davon online buchen (oder gar „nachbuchen“) kann, ist es doch eine unglaubliche Frickelei, am Handy in einer fremden Sprache die richtigen Knöpfe zu finden. 

Frankreich
In Paris, Lyon, Marseille und vielen anderen Städten in Frankreich gilt immer noch die Pflicht, eine Vignette „Crit’Air“ an der Windschutzscheibe anzubringen. Sie erlaubt, in Umweltzonen zu fahren, wenn der Motor bestimmte Abgasnormen erfüllt. Elektroautos erhalten dabei immer die beste Einstufung, müssen aber ebenfalls gekennzeichnet sein. Die Plakette ist auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Sie kann für 4,90 Euro online auf der offiziellen Behördenseite bestellt werden…wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.

Italien
In Italien findet man Ortskerne und Innenstädte, die mit einer „Zona a traffico limitato“ (ZTL) den Kraftfahrzeugverkehr beschränken. Damit wird nur bestimmten Personen erlaubt, dort hineinzufahren. Die wenigsten Beschränkungen sind Anwohnern, Gewerbetreibenden, Lieferanten und städtischen Dienstleistern auferlegt. Touristen können dagegen über dort gebuchte Hotels und sonstige Unterkünfte Sondererlaubnisse gegen Bezahlung erhalten. Gekennzeichnet sind die Zonen über großflächige Beschilderungen. Für nicht orts- und sprachkundige Besucher sind die gegebenen Informationen jedoch manchmal verwirrend, so der AvD. Verbotene Einfahrten führen zu hohen Bußen und jeder Verstoß wird einzeln gewertet. Überwacht werden die Bereiche durch Kameras und nach einem Kennzeichenabgleich können, aufgrund von datenschutzkonformen Absprachen innerhalb der EU, die Gelder auch in Deutschland beigetrieben werden.

Belgien
In einer „Low Emission Zone“(LEZ) in belgischen Städten wie Brüssel, Antwerpen oder Gent ist die Einfahrt für „umweltbelastende Fahrzeuge“ untersagt. Als Grund wird auch hier „die Luftqualität und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit“ angegeben. Freie Fahrt haben Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 und 6. Nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge sollten online auf den Seiten der LEZ-Behörde angemeldet werden. Die Einfahrt wird per Video überwacht. Für nicht registrierte Fahrzeuge droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, selbst wenn sie die Kriterien erfüllen.

England
Auch in London gibt es neben der City-Maut eine „Low-Emission-Zone“ (LEZ) sowie sogar eine „Ultra-Low-Emission-Zone“ (ULEZ). Lastkraftwagen, Lieferwagen mit Euro 0 bis 2 oder schwere Nutzfahrzeuge (alle über 3,5 Tonnen) sowie Busse, Kleinbusse und Reisebusse (alle über fünf Tonnen), die nicht Euro 6 erreichen, müssen für das Befahren der LEZ eine Gebühr entrichten. In der ULEZ sind Zahlungen fällig, wenn Benzin-Pkw bis Euro 3, Diesel-Pkw, Transporter und Spezialfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen und Kleinbusse, einschließlich für Tonnen, bis Euro 5 dort unterwegs sind. Dies gilt auch für Motorräder bis Euro 2. Alle Fahrzeuge, auch die mit zugelassenen Euro-Normen, müssen sich vorher online anmelden. Ansonsten drohen Bußen mit umgerechnet über 200 Euro. Die Zonen gelten rund um die Uhr über das ganze Jahr mit Ausnahme des 25. Dezember. Zudem müssen sich alle Personen, die nach Großbritannien reisen, vorher kostenpflichtig über die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) anmelden und können sich dann bis zu sechs Monate dort aufhalten. Jeweils ein Antrag ist für jede reisende Person notwendig, unabhängig vom Alter. Wer ohne diese Anmeldung die Fahrt antritt, der riskiert, die Einreise verweigert zu bekommen.

Spanien
In Spanien gibt es die „Zonda de Bajas/Baixes Emisiones“ (ZBE) in vielen Städten. Sie sollen auch hier für besseren Umweltschutz sorgen. Von der Einfahrt ausgeschlossen sind Benzinfahrzeuge mit Baujahr vor Januar 2000 und Dieselfahrzeuge vor 2006, deren Motoren weder Euro 3, 4 noch 5 einhalten. Alle anderen sind grundsätzlich zugelassen. Die Umweltzonen sehen jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor, die je nach Einzelfall unterschiedlich sein können. Informationen sind auf den Internetseiten der einzelnen Städte einsehbar. Beispielsweise müssen in Barcelona ausländische Fahrzeuge vor der Einfahrt in die City innerhalb der Ringstraßen online registriert sein. Für Fahrzeuge, die wegen schlechten Abgasverhaltens zunächst ausgeschlossen sind, können online Tagestickets erworben werden. Informationen sind auf den Seiten der Behörden der Metropolregion Barcelona abrufbar. Auch wer in das Stadtzentrum von Madrid einfahren will, ohne die entsprechenden Abgasnormen zu erfüllen (die deutsche grüne Plakette wird hier anerkannt), muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Vielerorts Tempo 30

Schon seit längerem wird in einzelnen Stadtteilen europäischer Metropolen, aber auch flächendeckend in den Innenstädten, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit angeordnet. So ist in Paris auf den meisten Straßen innerhalb der Grenzen der Ringautobahn (Périphérique) die normale Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h abgesenkt. Auf der Périphérique selbst gilt dagegen Tempo 50, bei Reservierung einer Spur für Fahrgemeinschaften. Grenoble hat in der Stadt und in 45 Kommunen des Großraums ebenfalls die Regelhöchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt.

Auch in Brüssel gilt in vielen Quartieren Tempo 30, in einigen Wohngebieten sind sogar nur 20 km/h vorgeschrieben. Spanien hat als erstes Land generell innerorts die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gesenkt. Ist für beide Richtungen jeweils eine Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr vorhanden, darf maximal 30 km/h gefahren werden. Ist dagegen nur eine Fahrspur für beide Richtungen vorhanden, gilt sogar Tempo 20. Nur bei zwei oder mehr Fahrspuren für eine Richtung ist 50 km/h erlaubt. In Helsinki gilt schon lange ein weiträumiges Tempo-30-Straßennetz. Lediglich auf Hauptzubringerstraßen ist 50 km/h erlaubt. In Graz etwa gilt auf fast 80 Prozent des Straßennetzes generell Tempo 30. Dort bezieht es sich vor allem auf Wohnstraßen, Schulbezirke und Bereiche in der Nähe von Krankenhäusern. Edinburgh hat auf rund 86 Prozent seiner innerörtlichen Straßen ein Limit von 20 mph (etwa 32,2 km/h) statt ansonsten 30 mph (etwa 48,3 km/h) festgelegt. Dies gilt auch für London im Gebiet der City-Maut.

 

Camper und Wohnwagen

Für Campingfahrzeuge und Wohnwagengespanne gelten vielerorts Sonderregeln. So müssen in Frankreich an Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einen Aufkleber mit dem Text „Attention angles morts“ (tote Winkel) angebracht werden. Also auch Wohnmobile oder Gespanne mit einem Zugfahrzeug oberhalb des genannten Gewichts. Die Warnhinweise müssen sich rechts am Heck und zusätzlich auf beiden Seiten des Fahrzeugs befinden, und zwar innerhalb eines Meters ab Fahrzeugfront. In Italien muss jede nach hinten überstehende Ladung mit einer 50 mal 50 Zentimeter großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel gekennzeichnet sein. Das betrifft auch Heckträger, etwa für Fahrräder. Reicht der Überstand über die gesamte Fahrzeugbreite, sind beide Ecken mit einer eigenen Tafel zu versehen. In Spanien gilt eine vergleichbare Vorschrift.

Wer abseits von Stellplätzen autark im Reisemobil übernachten möchte, sollte sich ebenfalls vorher informieren, denn es ist in den wenigsten Ländern. Nur im Notfall gestatten es Frankreich, Italien, Österreich und die Schweiz. Freigegeben ist es lediglich in Norwegen und Schweden.
(Text, größtenteils: aum / AvD)

Related Images:

Follow this blog

Get a weekly email of all new posts.