Vergewissert sich ein Fußgänger vor einem haltenden Wagen nicht durch Blickkontakt, dass dieser ihn sicher passieren lässt, so trägt er eine Mitschuld an einem daraus entstandenen Unfall, urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 4543/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte eine Fußgängerin eine Straße überqueren. Als ein Kleintransporter vor ihr anhielt, ging sie los. Sie vergewisserte sich allerdings nicht durch Blickkontakt, ob der Fahrer sie auch passieren lassen würde. Als dieser ohne Vorwarnung wieder anfuhr, kam es zu einem Zusammenstoß. Dabei verletzte sich die Frau an Schulter und Hüfte und bekam vom Autofahrer 1500 Euro Schmerzensgeld.
Die Frau behauptete, wegen des Unfalls bleibende Schäden davon getragen zu haben und arbeitsunfähig zu sein. Sie wollte deswegen unter anderem ihr Gehalt, das sie durch den Unfall bis zur Rente verloren habe, ersetzt bekommen. Das Oberlandesgericht München gab der Frau teilweise recht. Der Autofahrer hafte im Straßenverkehr grundsätzlich für Schäden, die mit seinem Pkw verursacht werden. Hier allerdings nur zu 75 Prozent, da die Dame am Unfall eine Mitschuld trage. Aus dem Gutachten der Polizei ergebe sich eindeutig, dass der Wagen vor dem Zusammenstoß angehalten habe. Erst als er wieder anfuhr, kam es zu dem Unfall. Die Frau hätte sich also mit Blickkontakt vergewissern müssen, da sie dies nicht tat, sei ihr eine Mitschuld an dem Unfall zu geben. Ihr stehe aber trotzdem Schmerzensgeld zu. (ampnet/nic)
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