Bußgelder aus der Schweiz: Ab sofort auch in Deutschland vollstreckbar

Die Schweizer Vignette

Breaking News: In der Schweiz ist die Nutzung der Autobahnen nicht kostenlos, man braucht eine Jahresvignette. Die vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebrachte Vignette dient als Bestätigung für die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr (derzeit 40 CHF pro Fahrzeug). Soweit, so bekannt.

 

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Nochmal im Detail: Wer benötigt eine Vignette?

Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die auf den Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (erkennbar an der grün-weißen Beschilderung) fahren, benötigen eine Jahresvignette. Für Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen gilt die sogenannte Schwerverkehrsabgabe. Weitere Informationen dazu findet man auf der Website des Schweizer Bundesamtes für Verkehr und Grenzsicherheit.

Was viele nicht wissen bzw. gerne verdrängen: Für Gespanne sind zwei Vignetten erforderlich, eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger. Mit Wohnwagen – nur als Beispiel – macht das also 80 Schweizer Franken.

 

Kauf der Vignette: unbedingt vor der Einreise

Wichtig ist, die Vignette vor der Einreise in die Schweiz bzw. spätestens am Grenzübergang zu erwerben und anzubringen, andernfalls riskiert man ein saftiges Bußgeld. Die Klebevignette kann in Deutschland bei der Post, den Automobilclubs sowie an Tankstellen und Raststätten nahe der Grenze gekauft werden. An vielen Grenzübergängen gibt es Verkaufsstellen oder Automaten, wo Sie die Vignette erwerben können.

Seit letztem Jahr gibt es auch die E-Vignette, die online über das Kennzeichen registriert wird. Die Registrierung erfolgt über das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Klebe-Vignette entfällt. Die E-Vignette kann auf der offiziellen Website der Schweizer Zollverwaltung oder auf der speziell dafür eingerichteten Plattform gebucht werden.

 

Vignette bitte richtig anbringen!

Das korrekte Anbringen der Vignette ist entscheidend für deren Gültigkeit. Wer die Klebevignette kauft, sie jedoch nicht anbringt, macht sich ebenso strafbar wie jemand, der ohne Vignette fährt. Bei Autos und Wohnmobilen muss die Vignette innen an die Windschutzscheibe geklebt werden. Für Motorräder, Anhänger und Wohnwagen gibt es keine festgelegte Stelle, jedoch darf das Fahrzeugteil nicht leicht auswechselbar sein und die Vignette muss bei Kontrollen leicht einsehbar sein.

Man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen: Verkehrsverstöße werden in der Schweiz deutlich strenger geahndet als in Deutschland. So kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in der Schweiz mindestens 180 Euro, fürs Falschparken beginnen die Bußgelder bei 40 Euro. Und wer auf der Autobahn ohne Vignette erwischt wird (auch wenn er die Vignette in der Tasche hat!), muss mit einer Strafe von 200 CHF rechnen. 

 

Bußgelder aus der Schweiz: Ab sofort auch in Deutschland zahlbar

Damit es wirklich Spaß macht, müssen sich deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen seit dem 1. Mai 2024 auf eine entscheidende Änderung einstellen. Ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sorgt nämlich dafür, dass Bußgelder aus der Schweiz nun auch in Deutschland vollstreckt werden können. Das Bundesamt für Justiz in Bonn wird zukünftig die Einziehung der Bußgelder übernehmen. Im Fall der Fälle mit dem Kavalierstart vor der Kontrolle davonsprinten empfiehlt sich also auch nicht unbedingt, abgesehen davon, dass man dann vermutlich einen neuen Kupplungssatz für den Land Cruiser braucht. 😉

Das Abkommen gilt in beide Richtungen. Das bedeutet, dass auch Schweizer, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen, mit einer Vollstreckung der Bußgelder in der Schweiz rechnen müssen. Voraussetzung für die gegenseitige Vollstreckung ist, dass das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.

 

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