Bundesrat stimmt für mehr Bio im Diesel

HVO – also “paraffinischer Dieselkraftstoff” – hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat heute die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (10. BImSchV) sowie das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) verabschiedet. Damit können künftig Dieselkraftstoffe mit höherem Bioanteil und auch aus ausschließlich erneuerbaren Quellen getankt werden. Letzteres umfasst dann auch HVO (Hydrierte Pflanzenöle) und e-Fuels.

Im Bemühen um eine sinnvolle Weiterentwicklung der bestehenden Antriebskonzepte ist das eine gute Nachricht, hat er doch gegenüber konventionellem Diesel eine um Längen bessere Ökobilanz. Und damit könnten wir die Kehrtwende schaffen und unsere alten Großdiesel noch ein ganzes Weilchen weiterfahren.

HVO-Diesel ist ein synthetischer Ersatzkraftstoff nach EN 1594, der aus hydrierten Restspeisefetten und -ölen produziert wird. Mit Ausnahme der Dichte erfüllt er alle Kriterien der EN 590 und ist somit grundsätzlich völlig uneingeschränkt und bedenkenlos in allen gängigen Dieselmotoren einsetzbar…allerdings erteilt nicht jeder Hersteller für alle Fahrzeuge eine Freigabe. Die Cetanzahl von HVO liegt bei mindestens 70, er hat also eine vergleichsweise hohe Zündfähigkeit. Die Motoren laufen dadurch in aller Regel ruhiger und verbrennen effizienter. Auf dem Buschtaxi-Treffen haben wir mit Unterstützung von FuelMotion zwei Fahrzeuge mit HVO betankt: Einen BJ45 und einen KDJ90, also einen Vorkammer-Saugdiesel vom alten Schlag und einen im Gegensatz dazu vergleichsweise modernen D4D Turbodiesel-Direkteinspritzer, zusätzlich die G-Klasse von FuelMotion-Botschafter Christian Nikolai. Natürlich kann man bei einer Tankfüllung keine belastbare Aussage treffen, aber beide Fahrzeuge liefen hervorragend.

Der Clou ist die verbesserte Gesamt-Treibhausgas-Bilanz: Die Reduktionen können, je nach Rohstoffart und Produktionsweg, bei bis zu 90% liegen. Bei modernen Euro 6-Motoren reduziert HVO zusätzlich den Ausstoß an Partikeln (PM) und Stickoxiden (NOx) um rund 25 %.

Dem heutigen Beschluss folgend soll Diesel B10 (Diesel mit einem Beimischungsanteil von bis zu zehn Prozent Biodiesel) eingeführt und der aktuelle B7-Kraftstoff weiter als Bestandssorte erhalten bleiben. Außerdem soll der Weg für paraffinischen Dieselkraftstoff freigemacht werden, damit künftig HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) und GtL (Gas-to-Liquid) auch als Reinkraftstoff an Tankstellen verfügbar sind. Die bisherige Verpflichtung, neben E10 auch Super-Benzin E5 anzubieten, soll hingegen fallen. Das Kfz-Gewerbe hält diese Entscheidung für sinnvoll, da die bisherige Regelung die Kapazitäten vieler Tankstellen überschreitet und außerdem die Verfügbarkeit anderer alternativer Kraftstoffe bremse. In etlichen EU-Ländern sei Super E5 bereits nicht mehr vorgeschrieben, da die meisten Pkw mit E10 fahren können und alternativ auch noch Super Plus angeboten wird.

“Heute ist ein guter Tag für die Umwelt und das Klima. Erneuerbare Kraftstoffe können einen maßgeblichen Beitrag zur Defossilisierung vor allem der Bestandsflotte und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor leisten. Auf dem Weg zu klimaneutralem Verkehr sind erneuerbare Kraftstoffe die passende und dringend notwendige Ergänzung zur tragenden Säule Elektromobilität”, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Mit anderen Worten: Der flächendeckende Einsatz von HVO und e-Fuels wäre ein zentraler Hebel.

Toyota gibt übrigens für alle Fahrzeuge, die mit dem XtL-Label ausgestattet sind, die Freigabe. Das sind derzeit Hilux und Land Cruiser mit 1GD-FTV und 2GD-FTV (also 2,8 und 2,4 Liter Turbodiesel), die nach Januar 2023 für Westeuropa hergestellt wurden sowie der ProAce.

 

FUELMOTION® Diesel H (HVO 100)

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