Das Amtsgericht Nienburg in Niedersachsen hat in einem Strafverfahren erstmals die Aufnahmen einer sogenannten Dashcam (also einer kleinen Videokamera im Auto, die automatisch das Verkehrsgeschehen vor oder hinter dem Fahrzeug filmt) zur Beweisführung zugelassen. Auch wenn dabei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass das keine generelle Erlaubnis für Dashcam-Aufnahmen bedeutet, ist das doch eine sehr interessante Meldung.
In besagtem Fall ging es um den Vorwurf der Nötigung durch ein Überholmanöver und einen anschließenden kleinen Disput mit heftigen Schimpftiraden auf dem nächsten Parkplatz.
Der Richter ließ die Aufzeichnungen der Dashcam deshalb zu, da sie vom Kläger erst nach diesem gefährlichen Manöver aktiviert, also anlassbezogen, angefertigt wurde und die Kamera nicht ständig mitläuft. Zitat: „Der anlassbezogene Einsatz der Dashcam ist deshalb in dieser konkreten Fallgestaltung für den vom Zeugen verfolgen Zweck der Beweissicherung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.“
Ausführlicher hier nachzulesen: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2952.htm
Diskussion: http://forum.buschtaxi.org/dashcam-aufnahme-erstmals-vor-gericht-zugelassen-t52132.html
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