Mit seinem Beschluss am 15. Februar hat der Bundesrat die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen, seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. März dürfen nun alle zugelassenen Prüforganisationen sowohl Vollgutachten als auch Einzelabnahmen vornehmen. Bislang durften Begutachtungen nach § 21 in den westlichen Bundesländern ausschließlich vom TÜV, im Osten nur von der DEKRA durchgeführt werden.
Im § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Das sogenannte “Vollgutachten” kommt z.B. zur Anwendung, wenn für ein Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder für ein Importfahrzeug keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt. Der größte Teil der jährlich 460.000 Gutachten betrifft allerdings Teile und Umbauten im Rahmen der “Einzalabnahme”.
Mit dieser Liberalisierung des Marktes könnten sich auch die Preise ändern…wenn auch nicht massiv, denn der Gesetzgeber gibt hier einen Gebührenrahmen vor.
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