Das Verbot von Mobiltelefonen am Steuer erstreckt sich auf alle Bedienfunktionen des Gerätes, auch auf das Navigationssystem. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamm und wies die Beschwerde eines Fahrers zurück (Az. 1 RBs 232/14), der bei der Fahrt auf der Autobahn ein Mobiltelefon in der Hand hielt und daraufhin von der Polizei angehalten wurde.
Der Mann erklärte den Beamten, er habe lediglich das Navigationssystem auf seinem Handy benötigt. Seine Motorkontrollleuchte sei gerade angegangen und er habe nur schnellstmöglich eine Werkstatt ausfindig machen wollen. Den Polizisten reichte diese Begründung nicht und sie baten ihn mit 40 Euro Geldbuße zur Kasse. Der Fahrer wollte das jedoch nicht akzeptieren und beschwerte sich vor Gericht.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (http://www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wies das Oberlandesgericht Hamm die Beschwerde ab. Es sei verboten, während des Fahrens ein Mobiltelefon zu benutzen. Dies sei der Fall, sobald es in der Hand gehalten und bedient werde. Dabei sei es egal, ob der Fahrer damit telefoniert, eine Nachricht schreibt oder das Navigationssystem bedient. Ein Handy als Navi zu benutzen, sei beim Fahren nur erlaubt, wenn es mit einer Halterung befestigt wird. (ampnet/Sm)
Diskussion: http://forum.buschtaxi.org/d-fahrer-muss-immer-beide-hande-frei-haben-t51620.html
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