20. März 2024 | …
Tja, die Sache mit den Punkten…fast jeder hatte schon einen, aber die wenigsten haben das System wirklich im Kopf. Vor allem nicht, da es sich ja zwischenzeitlich mal grundlegend verändert hat.
Fangen wir vorne an: Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss je nach Umfang des Vorgehens mit einem Bußgeld oder zusätzlich mit Punkten im Fahreignungsregister (“FAER”), rechnen. Ist der Punktestand zu hoch, droht der Entzug des Führerscheins. Wie hoch die Anzahl der Punkte ist, die je Ordnungswidrigkeit vergeben wird, ist vor allem von der Schwere des jeweiligen Vergehens abhängig.
Wann erhalten Fahrer Verkehrspunkte im System des Fahreignungsregisters?
Laut dem in Deutschland geltenden Bußgeldkatalog ist der Vermerk von Punkten im Flensburger Register immer dann möglich, wenn eine bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde. So kann es zum Beispiel bei einer größeren Geschwindigkeitsüberschreitung passieren, dass Punkte verhängt werden. Abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit können ein bis maximal drei Punkte festgelegt werden. Des Weiteren werden die Punkte immer auch im Register der Straftaten vermerkt, die im Straßenverkehr begangen wurden.
Typische Vergehen, die im Straßenverkehr mit Punkten geahndet werden, sind rechtswidriges Abbiegen, Rückwärtsfahren und Vorfahrtsverstöße. Aber auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten wurde, droht mindestens ein Punkt. Einen Punkt gibt es ebenso für rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen sowie für eine übermäßige Straßenbenutzung.
Wer sich dagegen unerlaubt vom Unfallort entfernt, ein Überholverbot schlichtweg nicht beachtet, mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird oder den erforderlichen Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeiten von über 130 km/h nicht einhält, muss schon mit zwei Punkten rechnen.
Deutlich härter werden nach Gesetz die fahrlässige Tötung und Körperverletzung, aber auch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr geahndet. Hier drohen drei Punkte. Gleiches gilt für einen Kennzeichenmissbrauch, Fahrer, die im Vollrausch mit mehr als 1,1 Promille im Blut unterwegs sind oder die Teilnahme an illegalen Autorennen.
Wie viele Punkte darf man beim Autofahren haben?
Das lange in Flensburg vorhandene Mehrfach-Punktesystem wurde durch ein neues Bewertungssystem zur Fahreignung ersetzt. Eines der primären Ziele war es dabei, das System transparenter und übersichtlicher zu machen. Der Punkte-Tacho wurde als 3-Farb-System eingeführt. Dabei hat sich der Gesetzgeber an der Ampel orientiert und arbeitet mit den Farben Grün, Gelb und Rot.
Generell gilt: Maximal dürfen Autofahrer acht Punkte haben. Danach folgt der Führerscheinentzug. Der Punkte-Tacho umfasst vier Maßnahmen, wobei die vierte und letzte den Entzug des Führerscheins darstellt.
Von einem bis maximal drei Punkten befinden sich Autofahrer in der Stufe der Vormerkung. Hier müssen keine weiteren Maßnahmen befürchtet werden. In den gelben Bereich wechseln Fahrzeugführer mit vier bis fünf Punkten. In diesem Fall muss bereits mit weiteren Schritten gerechnet werden. So erhalten die Fahrzeugführer in diesem Fall eine schriftliche Ermahnung, die noch dazu kostenpflichtig ist. Um den Punktestand abzubauen, ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich. Diese wird im gelben Bereich auch schon offiziell empfohlen.
Die Verwarnung bezieht sich auf den roten Bereich und auf sechs bis sieben Punkte. Die Verwarnung erfolgt generell schriftlich und ist kostenpflichtig. Des Weiteren gibt es auch hier den Hinweis, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar sinnvoll ist. Es gibt aber eine Besonderheit: Eine Punktereduzierung ist auch nach erfolgreicher Teilnahme dadurch nicht möglich.
Wer acht Punkte erreicht hat, muss wenigstens ein halbes Jahr auf den Führerschein verzichten. Darüber hinaus muss er nachweisen, dass er für eine Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Dies ist nur mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten möglich, das natürlich positiv ausfallen muss.
Wie lange dauert es, bis ein Punkt abgebaut ist?
Zwar wissen viele Autofahrer den eigenen Punktestand in Flensburg, doch wie es mit der Verjährung aussieht, ist vielen unbekannt. Auch hier hat sich mit der Reform im Mai 2014 etwas elementar verändert. So vierjährigen Punkte auch dann, wenn in der Zwischenzeit weitere durch neue Ordnungswidrigkeiten dazu gekommen sind. Wann ein Punkt verjährt, hängt von der Schwere des Verkehrsverstoßes ab, für den dieser ausgesprochen wurde.
Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, werden wieder nach zweieinhalb Jahren aus dem Punkteregister entfernt. Gab es für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zwei Punkte, dauert die Verjährung fünf Jahre. Noch länger müssen Autofahrer warten, die für ein Vergehen mit drei Punkten bestraft wurden. in diesem Fall liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren.
Die Verjährungsfrist startet immer erst, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Bevor Autofahrer allerdings von einer vollständigen Verjährung ausgehen dürfen, müssen sie neben der Tilgungsfrist noch eine Überliegefrist berücksichtigen. Diese beträgt ein Jahr. Sie ist wie eine Art nachwirkende Speicherung zu verstehen.
Freiwillig kann der Punkteabbau nur in der Stufe Ermahnung vorgenommen werden. Mehr als fünf Punkte dürfen dabei nicht auf dem Konto des Verkehrsteilnehmers sein. Der freiwillige Punkteabbau ist zudem nur einmal in dem Zeitfenster von fünf Jahren möglich.
Hat man mit einem Punkt in Flensburg Nachteile?
Wer zum ersten Mal einen Punkt in Flensburg erhält, fragt sich häufig, welche Nachteile daraus resultieren. Tatsächlich befindet man sich mit ein bis drei Punkten noch im grünen Bereich. Mit weiteren Konsequenzen oder gar Nachteilen muss hier nicht gerechnet werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn so schon einige Punkte gesammelt wurden und durch einen weiteren der Bereich im Punkte-Tacho wechselt.