(§D) OLG akzeptiert Dashcam-Aufnahme als Beweis

Aufnahmen von Videokameras im Auto (“Dashcams”) können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart aktuell entschieden. In einem heute veröffentlichten Beschluss heißt es, es sei in einem Bußgeldverfahren in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen.

Angaben des Gerichts zufolge handelt es sich dabei bundesweit um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser bislang umstrittenen Frage.

Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen gegen einen Fahrer eine Geldbuße von 200 Euro verhängt, weil er über eine rote Ampel gefahren war. Die Tat konnte das Gericht nur aufgrund eines Videos beweisen, das von der Dashcam eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgezeichnet wurde.

Mit der Entscheidung folgen die Stuttgarter Richter nicht zuletzt auch einer Empfehlung der Experten des Verkehrsgerichtstages in Goslar im Januar. Dort wurde gefordert, anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung einen “Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht” zu finden.

In dem jetzt verhandelten Fall, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts, sei die Intensität und Reichweite des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gering, und das Video betreffe “nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre”.

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