GTÜ: Jeder zweite Mietwagen auf Mallorca gefährlich

Wenn Ostern auf Mallorca die Saison beginnt, kommen wieder Tausende Touristen per Flugzeug auf ihre Lieblingsinsel. Um vor Ort mobil zu sein, mieten viele von ihnen für Tagesausflüge oder Rundreisen einen Leihwagen. Unzählige lokale Anbieter teilen sich Ketten das Vermietgeschäft auf Mallorca mit internationalen. Doch in welchem technischen Zustand sind die Mietautos auf der Baleareninsel? Das Ergebnis ist erschreckend: Die Hälfte der von GTÜ-Sachverständigen untersuchten Leihwagen sind in einem nicht verkehrssicheren Zustand.

Ein wahres Gruselkabinett schwerwiegender Fahrzeugmängel, das den GTÜ-Prüfern vor Ort die Haare zu Berge stehen ließ. “Einige der Leihwagen sind regelrecht gefährlich und dürften allein aus Gründen der Verkehrssicherheit in ihrem desolaten Zustand nicht vermietet werden”, warnen die GTÜ-Experten. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, der ACE Auto Club Europa und der österreichische Automobilklub ARBÖ haben gemeinsam in einem Mietwagencheck zehn Vermieter unter die Lupe genommen und einzelne Fahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft. Sie fanden auch beim Service der Vermieter Zustände, die oft nicht zu guter Urlaubslaune beitragen: gestresste und unfreundliche Mitarbeiter, Chaos bei der Übergabe und der Rücknahme der Fahrzeuge sind an der Tagesordnung.

Die Liste der festgestellten technischen Mängel bei den überprüften Fahrzeugen. ist lang: fast bis aufs Metall abgefahrene Bremsbeläge, verschlissene Bremsscheiben, Reifen ohne Profil, Felgen beschädigt oder verformt, undichte Benzinleitung, falsch eingestellte oder nicht funktionierende Beleuchtung, defekte Schlösser und ein Cabrio-Dach, das sich wegen eines Heckschadens nicht öffnen lässt. Abgefahrene Reifen und teilweise defekte Bremsen führen grundsätzlich zu einem längeren Bremsweg und stellen auf nasser Straße, in engen Kurven sowie auf den steilen und schmalen Bergstrecken Mallorcas eine Gefahr für den Fahrzeugmieter wie auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. Fehlende Warnwesten und Warndreiecke sind im Vergleich dazu noch harmlos.

Auf der Lieblingsinsel der Deutschen, so scheint es, werden die Sicherheitsbestimmungen für Mietwagen offenbar sehr lax bis gar nicht gehandhabt. Liegt doch in einem der Autos mit schwerwiegenden Mängeln ein Untersuchungsbericht des TÜV Iberia, der grade mal 14 Tage alt ist. Reklamationen wegen technischer Mängel am Mietauto werden in der Regel ignoriert, so die Erfahrungen der GTÜ-Prüfer vor Ort. Einige der lokalen Vermieter reagieren auf Beschwerden außerordentlich gereizt und schrecken auch vor Handgreiflichkeiten nicht zurück. Derart ruppiges Verhalten lässt sich auch nicht mit Kampfpreisen um die 35 Euro am Tag für einen Kleinwagen entschuldigen.

Fazit des GTÜ-Mietwagenchecks: 50 Prozent der stichprobenartig angemieteten Autos sind nicht verkehrssicher und würden in Deutschland keine Hauptuntersuchung bestehen. Meist sind die Schäden und Mängel von Laien nicht zu erkennen. Bei örtlichen Vermietern ist deshalb äußerste Vorsicht geboten. Deshalb der Rat der GTÜ-Experten: Lieber etwas mehr Geld ausgeben und dafür ein Leihwagen von einem größeren und seriösen Vermieter anmieten.

Mietwagen-Checkliste:
Buchung: In den Hauptreisezeiten empfiehlt es sich, den Mietwagen im Voraus und rechtzeitig zu reservieren.

Extras: Kindersitz, Navi oder auch ein zweiter Fahrer können den Preis kräftig in die Höhe treiben. Auch lässt der Zustand des Zubehörs oft zu wünschen übrig. Ein portables Navi und die eigenen Kindersitze mit auf die Reise zu nehmen, ist im Zweifelsfall die bessere Alternative.

Freikilometer: Unbegrenzte Kilometer sind inzwischen eigentlich Standard. Dennoch stehen in den Verträgen ab und zu beschränkte Laufleistungen, bei deren Überschreitung es dann richtig teuer wird.

Kaution: Die Kreditkarte als Sicherheit zu nehmen ist üblich. Die Kaution sollte jedoch sofort bei Rückgabe erstattet werden. Es soll Unternehmen geben, die sich mit der Rückerstattung mehrere Wochen Zeit lassen.

Mallorca-Police: Der Mindestschutz für Personen- und Sachschäden ist in einigen Ländern so niedrig, das es im Schadensfall eng werden könnte. Mindestens zwei Millionen sollten die Deckungssumme schon sein, besser noch 7,5 Millionen, wie in Deutschland üblich. Einige Versicherungen gewähren im Rahmen des eigenen Pkw-Vertrags eine sogenannte “Mallorca-Police”, bei der der Versicherungsnehmer auch im Mietwagen im Ausland bis zur Höhe des deutschen Vertrages haftpflichtversichert ist.

Preisvergleich: Die Preise zu vergleichen ist schwierig, da der Umfang der Leistung selten einheitlich ist. Vergleichsportale bieten eine gewisse Orientierung, doch selten ist das vermeintlich billigste Angebot am Ende auch das preiswerteste.

Rückgabe: Auch hier sollten Sie zusammen mit einem Mitarbeiter der Vermietung den Zustand dokumentieren. Ein Durchschlag des Rücknahmeprotokolls ist Pflicht. Planen Sie dafür genügend Zeit ein.

Sicherheitsausrüstung: Eine Warnweste pro Insasse ist in den meisten Ländern inzwischen Pflicht. Am besten die Westen selber mitbringen, da diese in den Mietwagen häufig fehlen. Auch Warndreieck, Verbandskasten und Reserverad sollten unbedingt vorhanden sein.

Strafzettel: Verstöße gegen die Vorschriften des jeweiligen Landes zahlt immer der Mieter. Wenn möglich die Strafe noch vor Ort mit Beleg bezahlen, manche Vermieter verlangen eine hohe Bearbeitungsgebühr zur Feststellung des Fahrers. Bis der Strafzettel in Deutschland ist, kann sich die Höhe des Bußgeldes leicht verdoppeln.

Tankregelung: Die nachvollziehbarste Regelung ist voll/voll. Steht die Anzeige bei der Rückgabe auf voll (eventuell Handy-Foto mit Kilometerstand und Tankuhr machen) gibt es im Nachhinein wenig zu diskutieren. Mit Kraftstoff geizen lohnt sich übrigens nicht, denn wer das Nachtanken der Autovermietung überlässt, darf sich anschließend wundern, wie teuer Kraftstoff sein kann. Immer mehr Vermieter gehen allerdings dazu über, einen Preis für den bereits gefüllten Tank zu berechnen. Diese Füllung ist zumeist überteuert, auch weil Restbenzin bei der Rückgabe in der Regel nicht berücksichtigt wird.
Übergabe: Erkennbare Schäden sollten bei der Übergabe unbedingt und akribisch dokumentiert werden. Lassen Sie sich nicht hetzen und werfen Sie auch einen gründlichen Blick auf die Bereifung und die Verglasung.

Versicherung: Am besten jegliche Selbstbeteiligung ausschließen. Es zählt im Schadensfall nur was im Vertrag geschrieben steht, egal was der Mitarbeiter mündlich in Aussicht gestellt hat. Deshalb den (hoffentlich auf Deutsch geschriebenen) Vertrag gründlich lesen. Manchmal werden in Verträgen vor Ort Ausnahmen und nicht vereinbarte Selbstbeteiligungen versteckt. So sind die Scheiben, ein Verlust des Autoschlüssels, der Unterboden, das Dach und die Reifen meist von der Vollkaskoversicherung ausgenommen. (ampnet/Sm)

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