Was ist ein COC?

Wenn es um (gebrauchte wie auch neue) Fahrzeuge und deren Zulassung geht, kommt die Sprache recht schnell auf das sogenannte “CoC”. Dabei ist oftmals nicht ganz klar, was das eigentlich ist, ob und wofür man es braucht und – vor allem – woher man es bekommt. Obwohl die Regeln eigentlich recht simpel sind, zieht sich dieses diffuse Durcheinander teilweise jedoch quer durch den Prozess, von Verkäufer und Käufer über die Prüfstellen bis hin zur Zulassungsbehörde. Deshalb hier in Kürze die Fakten.

“CoC” heißt “Certificate of Conformity” und es bescheinigt, dass das Fahrzeug inklusive aller Bauteile den geltenden EU-Normen entspricht. In Deutschland heißt es “EWG-Übereinstimmungserklärung”, in Italien “Certificato di Conformita”, in Frankreich “Certificat de conformité”.

Diese Übereinstimmungserklärungen (die es übrigens nicht nur für Fahrzeuge gibt) sollen den Handel und die Zulassung von Fahrzeugen innerhalb der EU vereinfachen und umfassen vor allem länderübergreifend einheitliche Regeln hinsichtlich Schadstoffausstoß und anderer technischer Anforderungen. Soll ein Fahrzeug aus dem Ausland gekauft oder ins Ausland verkauft werden, ist die Vorlage der CoC-Dokumente notwendig, denn: Nur wenn das Fahrzeug den geltenden EU-Normen entspricht, kann es innerhalb der EU verkauft oder in den Verkehr gebracht werden. Das CoC dient dann der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Zulassung erforderlich sind. Damit vereinfacht es die Zulassung erheblich, vor seiner Einführung war der Aufwand für die Zulassung eines Autos aus der EU deutlich höher. Seit 2015 ist es Pflicht, das CoC-Dokument jedem Neuwagen beizulegen.

Im CoC sind alle relevanten Daten über das Fahrzeug enthalten: Typ und Fabrikat, CO2- und weitere Emissionswerte, Maße und Gewicht des Fahrzeugs, Rad- und Reifengröße, Verbrauchswerte, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN). Damit gehen die Angaben noch über das hinaus, was in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II steht.

Und was ist mit älteren Fahrzeugen? Jenen, zu deren Zeit es noch kein CoCo gab? Man kann die CoC-Papiere auch nachträglich beantragen, entweder über Händler bzw. Hersteller oder über Drittanbieter. Möglich ist das aber nur, wenn das Modell grundsätzlich eine EU-Typgenehmigung hat. Autos, die für ein Nicht-EU-Land gebaut worden sind, haben diese z.B. in der Regel nicht. Das wiederum birgt gerade bei den alten Autos hin und wieder Fallstricke.

War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land angemeldet, kann es grundsätzlich auch ohne CoC-Papiere zugelassen werden – sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Gibt es die nicht, muss der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Daten zusammenfassen. Alternativ gilt es dann, ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zu erstellen und damit festzustellen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt. Das ist die sogenannte “Vollabnahme” bzw. “Einzelgenehmigung”. Die StVZO sagt dazu: “Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist”.

Man sollte beim Kauf eines Fahrzeugs also auch darauf schauen, dass das CoC mitgeliefert wird. Sonst könnte es unnötig kompliziert, teuer und zeitaufwändig werden.

Mitführen muss man das CoC übrigens nicht. Aber es ist ratsam, es aufzubewahren.

Noch eins zum Schluss: Ab und zu liest man den Mythos, das CoC sei quasi der “europäische Brief”, mithin also ein Eigentumsnachweis. Das ist natürlich völliger Quark, siehe Erklärung weiter oben.

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